Hamburger Gesundheitsbehörde präzisiert Corona-Regeln

Hamburg (dpa/lno) - Hamburgs Gesundheitsbehörde hat die vom kommenden
Montag an in der Hansestadt geltenden 2G-plus-Zugangsregelungen
präzisiert. Dabei geht es vor allem um die Folgen der einzelnen
Impfkombinationen auf die Testpflicht, wie die Behörde am Donnerstag
mitteilte. Von kommender Woche an ist angesichts rasant steigender
Corona-Zahlen der Zutritt für zahlreiche Bereiche, darunter
Veranstaltungen und Gastronomie, Menschen mit einem vollständigen
Grundschutz sowie Genesenen nur gestattet, wenn sie zusätzlich ein
negatives Testergebnis vorweisen. Von der Testpflicht ausgenommen
sind Menschen, die bereits eine Auffrischungsimpfung erhalten haben.
Ungeimpfte haben generell keinen Zutritt mehr.

Als genesen gelten Menschen, wenn deren positiver Corona-Befund
mindestens 28 Tage her ist. Der Genesenen-Status ist dann den Angaben
zufolge höchstens für sechs Monate gültig. Eine generell sofort von
der Testpflicht befreiende Auffrischungsimpfung könne drei Monate
nach Ende der Infektion erfolgen. Ein Nachweis der Boosterung erfolge
über ein digitales Zertifikat, das nach der Impfung unter anderem
Apotheken ausstellen.

Wer sich nach einer vollständigen Impfserie - in der Regel zwei
Impfungen - infiziert und genesen ist, verfügt den Angaben zufolge
über ein der Auffrischungsimpfung vergleichbares, erhöhtes
Schutzniveau. Er oder sie sei damit Geboosterten gleichgestellt -
allerdings ohne eine tatsächliche Auffrischungsimpfung höchstens für

die Dauer von sechs Monaten.

Wer sich mit dem nur einmal zu verabreichenden Vakzin von Johnson &
Johnson hat impfen lassen, benötigt den Angaben zufolge möglichst
nach vier Wochen nur eine weitere Impfung mit einem mRNA-Impfstoff,
um von der Testpflicht befreit zu sein.

Kinder und Jugendliche bis 16 Jahre sind von der Testpflicht befreit.
Ab dem Alter von 16 Jahren müsse jedoch eine vollständige Impfung
oder Genesung nachgewiesen werden. Ein zusätzlicher Test sei aber
nicht nötig, da alle Jugendlichen in den Schulen regelhaft zweimal
pro Woche getestet würden. Auffrischungsimpfungen für Jugendliche
sollten mit dem Arzt oder der Ärztin abgesprochen werden, da es dafür
noch keine Empfehlung der Ständigen Impfkommission (Stiko) gebe.