Gericht: 2G-Regel gilt weiter im Thüringer Textileinzelhandel

Weimar (dpa/th) - Der Besuch von Boutiquen und anderen
Bekleidungsgeschäften bleibt in Thüringen weiterhin nur geimpften und
genesenen Menschen vorbehalten. Das Oberverwaltungsgericht (OVG)
bestätigte die geltende 2G-Regel für den Textileinzelhandel, wie eine
Sprecherin am Donnerstag in Weimar mitteilte. Der Passus in der
Thüringer Corona-Verordnung vom 23. Dezember habe damit vorerst
Bestand. Der Beschluss ist nach OVG-Angaben unanfechtbar.

Gegen die 2G-Vorschrift habe ein bundesweit agierendes Unternehmen
geklagt, das Filialen auch in Thüringen unterhält. Dessen Eilantrag
sei von den Richtern abgelehnt worden. Hintergrund ist, dass in
einigen anderen Bundesländern, darunter Niedersachsen, die 2G-Regel
im Textileinzelhandel aufgehoben wurde. FDP und AfD in Thüringen
hatten für eine Aufhebung auch in Thüringen plädiert.

Die Entscheidung in Niedersachsen passe nicht auf die Thüringer
Rechtslage, erklärte das Thüringer OVG. Grund sei das deutlich
stärkere Infektionsgeschehen in Thüringen sowie «der plausible Ansatz

des Thüringer Verordnungsgebers, in dieser dramatischen Situation
infektionsübertragende Kontakte insbesondere stärker gefährdeter
Personengruppen grundsätzlich zu unterbinden», begründeten die
Richter die Ablehnung des Eilantrags. Das gelte umso mehr für die
Omikron-Virusvariante.

Die Frage nach Gleichbehandlung, die das Unternehmen mit seiner Klage
aufgeworfen habe, soll nach Angaben des Gerichts im Hauptverfahren
geklärt werden.