Bisher etwa 94 Prozent der Bundeswehrsoldaten geimpft oder genesen

In der Bundeswehr ist der Anteil geimpfter Männer und Frauen
überdurchschnittlich hoch. Aber eine Erhebung des
Verteidigungsministeriums zeigt auch: In einer ganzen Reihe von
Fällen kann es noch Ärger geben.

Berlin (dpa) - In der Bundeswehr haben bisher etwa 94 Prozent der
mehr als 180 000 Soldaten eine vollständige Immunisierung gegen das
Coronavirus. Das ist das Ergebnis einer ersten vorläufigen Erhebung,
nachdem der Schutz gegen Covid-19 Ende November vom
Verteidigungsministerium in die Liste duldungspflichtiger
Basisschutzimpfungen aufgenommen wurde. «Die erfreulich hohe
Impfbereitschaft unserer Soldatinnen und Soldaten zeigt außerdem,
dass es sich bei den zum Teil lautstark auftretenden Impfverweigerern
in Uniform um eine winzige Minderheit handelt, die in keiner Weise
für die Bundeswehr als Ganzes steht», sagte Verteidigungsministerin
Christine Lambrecht (SPD) dazu am Donnerstag. «Diesen Menschen, die
sich bewusst außerhalb der Kameradschaft stellen, werden wir mit
Entschlossenheit entgegentreten.»

Der prozentuale Impfanteil in der Bundeswehr liegt deutlich höher als
in der gesamten Bevölkerung, wo erst rund 71,5 Prozent den
vollständigen Grundschutz mit der meist nötigen zweiten Spritze
haben. Allerdings sind Soldaten bislang die einzige Berufsgruppe, bei
der die Covid-19-Schutzimpfung über die sogenannte Duldungspflicht
zur vorgeschriebenen Regel gemacht wurde.

Zunächst ist nicht klar, wie viele unter den verbliebenen sechs
Prozent der Soldaten Impfverweigerer sind. Die Zahl umfasst auch
Menschen, die über ein Attest von der Impfung befreit sind oder -
beispielsweise wegen längerer Abwesenheit - nicht erfasst sind. «Die
gute Impfquote bei unseren Soldatinnen und Soldaten ist ein Zeichen
der großen Disziplin innerhalb der Truppe, aber auch der Solidarität
gegenüber unserer gesamten Gesellschaft», so Lambrecht.

Gegen die verpflichtenden Corona-Impfungen waren bei der Bundeswehr
zunächst die Beteiligungsgremien Sturm gelaufen, obwohl eine ganze
Reihe anderer Impfungen vorgeschrieben sind - gegen teils weniger
gefährliche oder weniger ansteckende Krankheiten. Ein
Schlichtungsausschuss hatte sich dann dafür ausgesprochen.

Bei einer Impfverweigerung drohen nun Konsequenzen, wie auch
Heeresinspekteur Alfons Mais Ende vergangenen Jahres in einem
Schreiben klargemacht hatte. Er verwies auf ein Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts, wonach die Duldungspflicht nicht zu
beanstanden sei. Dabei ging es um einen Soldaten, der sich gegen acht
Tage Disziplinararrest wegen einer verweigerten, anderen Impfung
gewehrt hatte. Das Gericht führte auch aus, dass vor allem eine
wiederholte Befehlsverweigerung eine Wehrstraftat sei - was mit
Kürzung des Gehalts, Beförderungsverbot oder Herabsetzung des
Dienstgrads geahndet werde.