Versetzung nach Maskenpausen-Wunsch - Berufung beginnt

Hamm (dpa/lnw) - Im Prozess um die Versetzung einer Krankenschwester,
die regelmäßige Maskenpausen auf der Intensivstation verlangt hatte,
beginnt am Donnerstag (10.45 Uhr) die Berufungsverhandlung beim
Landesarbeitsgericht Hamm.

Die langjährig beschäftigte Krankenschwester war auf eine andere
Station versetzt worden, nachdem sie jeweils 30 Minuten Maskenpause
nach eineinviertel Stunden unter einer FFP2-Maske verlangt hatte. Sie
hatte die Reaktion des Arbeitgebers als Zwangsversetzung kritisiert
und die Rücknahme verlangt.

Die Klinik in Recklinghausen hatte dagegen betont, der Frau sei ein
anspruchsvoller anderer Job im Haus gegeben worden. Ohne das
Direktionsrecht, Mitarbeiter nach den betrieblichen Erfordernissen
einzusetzen, könne man kein großes Krankenhaus führen. 30-minütige

Maskenpausen alle 75 Minuten seien im übrigen auf Intensivstationen
im praktischen Alltag nicht machbar.

In der ersten Instanz beim Arbeitsgericht war die von der
Gewerkschaft Verdi unterstützte Klage der Frau erfolglos geblieben
(Az.: 4 Ca 2437/20). In der Güteverhandlung hatte der Richter zuvor
als Kompromiss die Rücknahme der Versetzung und Pausen alle 120
Minuten vorgeschlagen. Auch das hatte die Klinik aber abgelehnt.