Bis Jahresende 277 Ermittlungen zu gefälschten Impfausweisen

Potsdam (dpa/bb) - Die Zahl der Fälle von gefälschten Impfausweisen
ist nach Angaben des Innenministeriums in Brandenburg rückläufig. Bis
zum 30. Dezember habe es 277 Fälle gegeben, in denen
kriminalpolizeiliche Ermittlungen zu Impfpass-Fälschungen
durchgeführt worden seien, berichtete Innenstaatssekretär Uwe Schüler

am Mittwoch im Innenausschuss des Landtags. Ermittelt werde unter
anderem wegen des Verdachts der Urkundenfälschung oder der Fälschung
von Gesundheitszeugnissen.

Im Vergleich zu November und Dezember sei die Zahl dieser
Ermittlungsverfahren aktuell rückläufig, sagte der
Innenstaatssekretär. Allein im November hatte es nach Angaben der
Polizei 119 Ermittlungen wegen gefälschten Impfausweisen gegeben. Im
November hatte die Brandenburger Landesregierung unter anderem den
Zutritt zu Gaststätten, Kinos und den Einzelhandel mit Ausnahme von
Supermärkten und anderen Geschäften des täglichen Bedarfs auf
Geimpfte und Genesene (2G-Regel) beschränkt.

Die Fälschungen flögen meist in den Apotheken auf, wo sich die Bürger

mit ihren Impfpässen die elektronischen Bescheinigungen ausstellen
lassen könnten, erklärte Schüler. Denn in den Apotheken könnten die

Chargennummern der Impfdosen elektronisch überprüft werden,
erläuterte er. «Bei besonderen Auffälligkeiten können die Apotheken

aber auch in der im Impfpass genannten Arztpraxis anrufen.»