Schüler: Teilnehmer bei Corona-Protesten aus bürgerlichem Spektrum

Potsdam (dpa/bb) - Die Teilnehmer der Corona-Proteste in Brandenburg
kommen nach Einschätzung des Innenministeriums ganz überwiegend nicht
aus extremistischen Kreisen. «Das bürgerliche Spektrum geht momentan
auf die Straße», sagte Innenstaatssekretär Uwe Schüler am Mittwoch
im
Innenausschuss des Landtags. Nach seinen Angaben beteiligten sich
seit Ende November jede Woche zwischen 24 000 und gut 32 000 Menschen
an den Protesten. Anders als in anderen Bundesländern seien diese
aber weitgehend friedlich verlaufen.

Verfassungsschutzchef Jörg Müller berichtete, es gebe durchaus
Versuche von Rechtsextremen, einzelne Versammlungen zu organisieren
oder zu unterlaufen. Diese blieben bei den Versammlungen aber
eindeutig in der Minderheit. Auffällig sei allerdings eine
Radikalisierung der Sprache bei Aufrufen in sozialen Netzwerken,
sagte Müller. Bedenklich sei, wenn sich Bürger sich wie in Wittstock
(Landkreis Ostprignitz-Ruppin) an Versammlungen beteiligten, zu denen
die neonazistische Partei «Der III. Weg» aufgerufen habe. «Wir
beobachten aber die Extremisten, nicht die Demonstrationen», betonte
der Verfassungsschutzchef.

Eine Bedrohung der Gesellschaft durch die Proteste sehe er nicht,
sagte Müller: «Wenn weniger als ein Prozent der Brandenburger
Bevölkerung gegen Corona-Maßnahmen auf die Straße gehen, sehe ich
keine Spaltung der Gesellschaft», meinte Müller.

Nach Angaben der Polizei wächst nicht nur die Zahl der
Demonstrationen auf zuletzt mehr als 100 in einer Woche. Auch der
Anteil der nicht angemeldeten Demos nehme kontinuierlich zu. Schüler
wies in diesem Zusammenhang darauf hin, dass auch spontane
Versammlungen zulässig seien, wenn die öffentliche Sicherheit und
Ordnung dadurch nicht gefährdet werde. Allerdings müsse der Polizei
ein Versammlungsleiter zur Durchsetzung von Ordnungsmaßnahmen genannt
werden. Schüler appellierte an die Bürger, Versammlungen rechtzeitig
bei der Polizei anzumelden.

Der Innenstaatssekretär betonte, dass die Polizei bei den
Versammlungen geltendes Recht auch im Hinblick auf die Corona-Regeln
durchsetze. Bislang habe es im Zusammenhang mit diesen Protesten 209
Strafanzeigen, 488 Anzeigen wegen Ordnungswidrigkeiten und 421
Platzverweise gegeben.