Ministerin: Erneut zusätzliche Kinderkrankentage wegen Corona

Schwerin (dpa/mv) - Gesetzlich krankenversicherte Eltern haben
aufgrund der anhaltenden Corona-Pandemie auch in diesem Jahr Anspruch
auf erweiterte Kinderkrankentage zur Betreuung ihrer Sprösslinge zu
Hause. Darauf hat Mecklenburg-Vorpommerns Sozialministerin Stefanie
Drese (SPD) am Mittwoch hingewiesen. «Die coronabedingte
Sonderregelung zum Kinderkrankengeld wurde in das Jahr 2022 hinein
verlängert», teilte sie mit.

Damit stünden jedem gesetzlich krankenversicherten Elternteil erneut
30 Kinderkrankentage pro Kind im Jahr zur Verfügung, für
Alleinerziehende seien es 60 Tage. Bei mehreren Kindern habe jeder
Elternteil einen Anspruch auf maximal 65 Arbeitstage, für
Alleinerziehende erhöhe sich dieser Anspruch auf 130 Arbeitstage.

Eltern können Drese zufolge zunächst befristet bis zum 19. März
Kinderkrankengeld auch dann in Anspruch nehmen, wenn ihr Kind nicht
krank ist, aber zu Hause betreut werden muss. Das sei etwa dann der
Fall, wenn Kita oder Schule geschlossen seien, nur eingeschränkt
öffneten oder die Präsenzpflicht im Unterricht ausgesetzt werde. Auch
wenn ein Kind aufgrund eines positiven Schnellest-Ergebnisses nicht
in Schule oder Kita gehen könne, würden die Tage gewährt. Die
Ministerin ergänzte: «Anspruchsberechtigt sind auch Eltern, die im
Homeoffice arbeiten könnten.»

Vom 20. März an bestehe der Anspruch auf Kinderkrankengeld wieder nur
bei Erkrankung des Kindes und entsprechendem Betreuungsbedarf - es
sei denn, die Politik entscheidet aufgrund der dann bestehenden
Corona-Lage noch einmal anders.