Gefängnisleiter wollen Impfpflicht für Insassen und Personal

Berlin (dpa) - Aus Infektionsschutzgründen und zur Sicherung der
Funktionsfähigkeit der Strafjustiz haben Gefängnisleiter eine
Impfpflicht für die Insassen und Bediensteten im Justizvollzug
gefordert. Angesichts der oftmals «fehlenden Einsicht inhaftierter
Menschen in die Notwendigkeit der Einhaltung von Hygiene- und
Schutzregeln, aber auch aufgrund der unterdurchschnittlichen
Impfquoten unter den Inhaftierten, bieten Gefängnisse gute
Voraussetzungen für die Verbreitung von Infektionskrankheiten»,
warnte die Bundesvereinigung der Anstaltsleiterinnen und
Anstaltsleiter im Justizvollzug (BVAJ) am Dienstag.

Auch bei den im Justizvollzug arbeitenden Menschen sowie bei
Bediensteten von Externen mit Zugang zu den Gefängnissen blieben die
Impfquoten «vielerorts hinter dem Erforderlichen zurück».

Beschäftigte in Einrichtungen wie Kliniken, Pflegeheimen und
Arztpraxen müssen bis Mitte März 2022 Nachweise über vollen
Covid-19-Impfschutz oder eine Genesung vorlegen - oder eine
Arzt-Bescheinigung, dass sie nicht geimpft werden können. Diese im
Dezember beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht müsse
möglichst schnell auf Justizvollzugsanstalten ausgeweitet werden,
forderte die Bundesvereinigung nach Beratungen ihres Vorstandes.

Sie wies darauf hin, dass eine Häufung von Infektionen sowohl unter
Inhaftierten als auch unter den Bediensteten geeignet wäre, «die
Sicherheit und Ordnung empfindlich zu stören». Fahrlässig oder
absichtlich herbeigeführte Infektionen drohten zudem, die
Justizvollzugsanstalten zu «destabilisieren», gab die BVAJ zu
bedenken. Sie warnte: «In der Untersuchungshaft könnten sich größ
ere
Infektionsgeschehnisse auch auf die Funktionsfähigkeit der
Strafjustiz auswirken».