Umweltamt: Wegen Böllerverkaufsverbot weniger Feinstaub in NRW

Recklinghausen (dpa/lnw) - Das Verkaufsverbot von Böllern vor dem
Jahreswechsel hat in Nordrhein-Westfalen nach Einschätzung des
Landesumweltamtes für deutlich bessere Luft gesorgt. Nach Messungen
der Behörde gingen die Werte für Feinstaub und Stickstoffdioxid (NO2)
bis auf wenige Ausnahmen im Vergleich zum Vorjahr nochmals zurück.
Auch vor der Silvesternacht 2020/2021 gab es wegen der
Corona-Pandemie ein Verkaufsverbot.

Das Landesumweltamt wertete nach eigenen Angaben an den 62
Messstellen im Land die Daten in der Neujahrsnacht für die Zeit von
0.00 bis 1.00 Uhr aus. So gab es in Duisburg-Buchholz 31 Mikrogramm
pro Kubikmeter Feinstaub nach 81 im Vorjahr. Vor der Corona-Pandemie
lag der Messwert hier 2019 noch bei 227. Auch in Köln-Chorweiler ging
die Belastung von 71 auf 34 Mikrogramm pro Kubikmeter zurück (2019:
174). In Essen (Gladbecker Straße) fiel der Wert von 119 auf 33
(2019: 208).

An einigen Messstellen gab es im Vergleich zum Vorjahr aber
Verschlechterungen wie in Solingen mit 103 auf 133 (2020: 688) oder
Bielefeld-Ost mit 18 auf 30 Mikrogramm pro Kubikmeter beim Feinstaub
(2019: 65).

Beim Stickstoffdioxid (NO2) fielen die gemessenen Werte landesweit
fast durchgehend unter 10 Mikrogramm pro Kubikmeter. Ausnahmen waren
unter anderen Wuppertal Gathe (28 nach 29 im Vorjahr) und Köln
Turiner Straße, (32 nach 40).

Wie hoch die Werte beim Feinstaub sind, hängt allerdings nicht nur
von der Zahl der gezündeten Böller ab. Je nach Wind und Temperatur
bleiben die Staubteilchen in der Umgebung oder werden weggeweht. Beim
Feinstaub liegt der Grenzwert beim Tagesmittel bei 50 Mikrogramm pro
Kubikmeter, beim NO2 liegt der Grenzwert im Jahresmittel bei 40
Mikrogramm pro Kubikmeter. Beim Feinstaub darf der Grenzwert an 35
Tagen im Jahr überschritten werden.