Neue Entlastungen für Pflegeheimbewohner greifen

Berlin (dpa) - Zum Schutz vor steigenden Zuzahlungen für die Pflege
im Heim greifen zum neuen Jahr erste Entlastungen. Heimbewohner
bekommen neben den Zahlungen der Pflegekasse jetzt einen neuen
Zuschlag, der mit der Pflegedauer steigt. Der Eigenanteil für die
reine Pflege soll so im ersten Jahr im Heim um 5 Prozent sinken, im
zweiten um 25 Prozent, im dritten um 45 Prozent und ab dem vierten
Jahr um 70 Prozent. Hintergrund ist, dass die Pflegeversicherung -
anders als die Krankenversicherung - nur einen Teil der Kosten trägt.
Für Heimbewohner kommen daneben aber auch noch Zahlungen für
Unterkunft, Verpflegung und Investitionen in den Einrichtungen dazu.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte, die Änderungen zum
1. Januar bedeuteten Fallstricke und Enttäuschungen für die 820 000
Heimbewohner. «Die bereits zugestellten Januar-Abrechnungen müssen
genauestens geprüft werden», sagte Vorstand Eugen Brysch der
Deutschen Presse-Agentur. Denn schon im Jahr des Einzugs übernehme
die Pflegeversicherung nun 5 Prozent der reinen Pflegekosten. Diese
durchschnittlich 44 Euro im Monat müssten von den Gesamtkosten
abgezogen werden - nach jüngsten Daten des Verbands der Ersatzkassen
mit Stand 1. Juli lagen diese im Schnitt bei 2125 Euro im Monat.

Praktisch würden die Zuschläge im ersten und zweiten Jahr im Heim
keine Entlastung bringen, machte Brysch deutlich. Die Gesamtkosten
für einen Heimplatz stiegen jährlich um mehr als 100 Euro im
bundesweiten Schnitt. «Da der allergrößte Teil der Pflegeheimbewohner

im dritten Jahr bereits verstorben ist, hat die Pflegereform so gut
wie keine Wirkung auf die hier explodierenden Ausgaben.» Wenn die
neue Bundesregierung die Gehaltslücke für Altenpflegekräfte im
Vergleich zur Krankenpflege schließen wolle, müsse sie auch erklären,

wie die Mehrausgaben für höhere Gehälter zu stemmen seien.

Die noch von der alten Bundesregierung auf den Weg gebrachte Reform
zielt auch auf eine bessere Bezahlung dringend gesuchter
Pflegekräfte. Dafür darf es ab 1. September 2022 Versorgungsverträge

nur noch mit Einrichtungen geben, die nach Tarifverträgen oder in
ähnlicher Höhe zahlen. In der Altenpflege mit rund 1,2 Millionen
Beschäftigten bekommt demnach bisher nur knapp die Hälfte Tariflohn.

Zur Finanzierung steigt der Pflegebeitrag für Menschen ab 23 Jahre
ohne Kinder zum 1. Januar von 3,3 auf 3,4 Prozent. Zudem gibt der
Bund ab 2022 erstmals einen dauerhaften Zuschuss von jährlich einer
Milliarde Euro für die Pflegeversicherung. In der ambulanten Pflege
werden die Sachleistungsbeträge um fünf Prozent erhöht, um steigenden

Vergütungen Rechnung zu tragen, wie das Gesundheitsministerium
erklärte.