Missachten der 3G-Regel im Hamburger ÖPNV kostet künftig 80 Euro
Hamburg (dpa/lno) - Das Missachten der 3G-Corona-Regel im
öffentlichen Nahverkehr (ÖPNV) Hamburgs kostet von Mitte Dezember an
80 Euro Strafe. «Damit die 3G-Regel als zusätzliches Schutzinstrument
wirken kann, ist es wichtig, dass sich alle daran halten», erklärte
Verkehrssenator Anjes Tjarks (Grüne) am Sonntag. Mit der vom 13.
Dezember an fälligen 80-Euro-Strafe solle verdeutlicht werden, «dass
die Einhaltung der 3G-Regelung keine Empfehlung, sondern eine Pflicht
ist». Tjarks verwies auf die bereits seit August 2020 bestehende
Vertragsstrafe in Höhe von 40 Euro bei Missachtung der Maskenpflicht
im ÖPNV. «Die Maskentragequote ist in Hamburg seitdem konstant hoch,
bei deutlich über 95 Prozent.»
Mit der Änderung des Infektionsschutzgesetzes des Bundes gilt seit
dem 24. November auch in Hamburgs Bussen, Bahnen und Fähren die
3G-Regelung. Wer den Hamburger Verkehrsverbund (HVV) nutzen möchte,
muss geimpft oder genesen sein oder aber einen negativen, maximal 24
Stunden alten Corona-Test vorlegen können. Bei wiederholt
festgestellter Missachtung der 3G-Regelung oder mangelnder
Bereitschaft, den Nachweis zu erbringen, kann den Angaben zufolge
zusätzlich zur Vertragsstrafe ein Bußgeld in Höhe von 150 Euro
erhoben werden. Bislang hätten sich bei Kontrollen der Hochbahn- und
S-Bahn-Wache sowie der Verkehrsbetriebe Hamburg-Holstein (VHH) jedoch
rund 95 Prozent der Fahrgäste an die 3G-Regelung gehalten.
Nach Angaben der Verkehrsbehörde ist Hamburg das bislang einzige
Bundesland, das eine zusätzliche Vertragsstrafe einführt. «Die
erfolgreiche Einführung der Maskenpflicht im vergangenen Jahr hat
gezeigt: Eine Vertragsstrafe ist ein gutes Instrument, um wichtige
Regeln im HVV auch durchsetzen zu können», erklärte
HVV-Geschäftsführer Dietrich Hartmann. Die vierte Corona-Welle stelle
alle vor große Herausforderungen, deshalb sei die Anpassung der
Beförderungsbedingungen angemessen.
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