) 2G, 2G-Optionsmodell, 3G, 3G plus - was gilt wo?
Ist es ein kaum zu überblickender Flickenteppich oder sind es für die
jeweilige Region angemessene Maßnahmen? Fest steht: Die Regeln der
Bundesländer sind sehr unterschiedlich - doch viele von ihnen setzen
zunehmend auf 2G.
Berlin (dpa) - Ob im Kino oder bei Veranstaltungen, in der
Gastronomie, beim Friseur oder im Handel: In zahlreichen
Bundesländern sollen von diesem Mittwoch an neue
Corona-Einschränkungen gelten. Die Weichen dafür wurden am
vergangenen Donnerstag beim Bund-Länder-Treffen gestellt - für die
konkrete Umsetzung der Maßnahmen sind jedoch die Bundesländer
verantwortlich. Wo 2G (Zugang nur für Geimpfte und Genesene) statt 3G
(Geimpfte, Genesene und Getestete) gilt, zeigt ein Überblick:
Baden-Württemberg: Sozialminister Manne Lucha (Grüne) sagte am
Dienstag in Stuttgart, der Grenzwert von 450 Covid-19-Fällen auf den
Intensivstationen sei zum zweiten Mal in dieser Woche überschritten
worden. Das bedeutet, dass die neue Alarmstufe II mit weiteren
Beschränkungen am Mittwoch in Kraft tritt. Dann gilt bei
Veranstaltungen und in Bars sowie Clubs 2G plus. Damit haben nur noch
Geimpfte und Genesene Zutritt, die zusätzlich einen Test vorweisen
können.
Zudem soll es in Hotspots ab einem bestimmten Grenzwert
Ausgangsbeschränkungen für Ungeimpfte geben. Ungeimpfte Menschen
werden in Baden-Württemberg schon seit vergangenem Mittwoch von der
Teilnahme am öffentlichen Leben weitgehend ausgeschlossen. Die
Corona-Verordnung sieht etwa in Restaurants, Museen, bei
Ausstellungen sowie bei den meisten anderen öffentlichen
Veranstaltungen die 2G-Regel vor. Wer ungeimpft ist und nur einen
Test vorweisen kann, bleibt auch im Kino, im Schwimmbad oder im
Fitnessstudio, in Volkshochschulkursen und Musikschulen außen vor.
Ausnahmen gibt es etwa für öffentliche Verkehrsmittel und
Religionsveranstaltungen. Auch im Einzelhandel gilt in der Alarmstufe
3G ohne PCR-Test-Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte der
Grundversorgung wie Supermärkte sowie Märkte im Freien und Abhol- und
Lieferangebote.
Bayern: Angesichts der weiter steigenden Corona-Zahlen hat das
bayerische Kabinett am Dienstag die angekündigten harten
Gegenmaßnahmen beschlossen. Von Mittwoch an gilt quasi flächendeckend
die 2G-Regel: Auch zu Friseuren, Hochschulen, Musik-, Fahr- und
Volkshochschulen sowie Bibliotheken haben nur noch Geimpfte und
Genesene Zugang. In vielen Bereichen gilt sogar künftig 2G plus:
Zugang also nur für Geimpfte und Genesene, aber auch nur mit einem
zusätzlichen negativen Schnelltest. Dies gilt etwa für Kultur- und
Sportveranstaltungen, Messen und Tagungen sowie Freizeiteinrichtungen
aller Art, etwa Zoos, Bäder und Seilbahnen.
In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer Sieben-Tage-Inzidenz
von mehr als 1000 gelten dann noch drastischere Einschränkungen: Die
Gastronomie, Hotels, Sport- und Kulturstätten müssen schließen,
Freizeit-, Sport- und Kulturevents aller Art werden untersagt. Anders
als zunächst geplant dürfen aber Friseurgeschäfte nun doch offen
bleiben. Für den Handel gelten folgende Beschränkungen: eine Person
auf 10 Quadratmeter und in 1000er-Hotspots eine Person auf 20
Quadratmeter. 2G oder gar 2G plus gelten im Handel allerdings auch
weiterhin nicht.
Neu ist eine Kulanzfrist für Zwölfjährige: Kinder sollen künftig bi
s
zu einem Alter von zwölf Jahren und drei Monaten automatisch zu allen
Bereichen mit 2G-Beschränkung zugelassen werden. Sie dürfen nun also
drei Monate länger automatisch Freizeiteinrichtungen und Ähnliches
besuchen, wenn sie noch nicht gegen Corona geimpft oder genesen sind.
Berlin: Zu den meisten Geschäften haben in der Hauptstadt ab Samstag
nur noch geimpfte Menschen und Genesene Zutritt, nicht jedoch
Ungeimpfte. Ausgenommen ist die Grundversorgung, zu der zum Beispiel
Supermärkte, Drogerien oder Apotheken gehören. Gleichzeitig gelten ab
Samstag in vielen Bereichen des öffentlichen Lebens, zu denen wegen
der Corona-Pandemie ohnehin nur noch Geimpfte und Genesene Zutritt
haben (2G), zusätzliche Vorgaben (2G plus).
Überall da, wo im Moment 2G greift, also etwa im Kultur- und
Freizeitbereich, besteht dann grundsätzlich Maskenpflicht. Das
betrifft auch Hotels, in denen bisher auch noch Ungeimpfte mit Test
(3G) einchecken konnten. In der Innengastronomie gilt jetzt schon 2G
plus - dabei bleibt es. Am Tisch müssen Restaurantgäste indes keine
Maske tragen. Bei körpernahen Dienstleistungen wie Friseuren können
die Betreiber entscheiden, ob sie eine Masken- oder eine Testpflicht
anordnen. Bei Sportangeboten in geschlossenen Räumen gilt nach Wahl
der Verantwortlichen vor Ort ein Abstandsgebot oder Testpflicht.
In Tanzclubs wiederum gelten Testpflicht und eine Höchstauslastung
von 50 Prozent der Kapazität des Veranstaltungsortes, was größere
Abstände ermöglichen soll. In Bussen und Bahnen greift ab Mittwoch
die 3G-Regel. Erst seit gut einer Woche gilt in Berlin, dass nur noch
Geimpfte und Genesene (2G) Zutritt zu Restaurants, Kinos, Theatern
oder Museen haben. Die Regelung greift unter anderem auch für
Schwimmbäder und Sporthallen, Friseur- und Kosmetiksalons, Fitness-
und Tanzstudios.
Brandenburg: In Brandenburg gelten ab diesen Mittwoch deutlich
schärfere Corona-Bestimmungen. Die Weihnachtsmärkte müssen schließe
n,
Einkaufen wird für Ungeimpfte schwieriger. Die 2G-Regel wird auf den
Einzelhandel ausgeweitet. Ausnahme bilden Supermärkte und andere
Läden des notwendigen Bedarfs wie etwa Apotheken, Drogerien oder
Banken. Diese neue Regel erlaubt den Zugang nur Geimpften und
Genesenen, nicht aber Getesteten.
In Gaststätten, Theatern, Kinos, Konzerthäusern und Freizeitbädern
gilt die 2G-Regel bereits. Für Weihnachtsmärkte kommt das Aus,
bereits geöffnete Märkte müssen wieder schließen, andere Märkte
bleiben gleich zu. Hintergrund der Beschlüsse ist die wachsende
Belastung von Krankenhäusern, die immer mehr Covid-Patienten
aufnehmen. Das Kabinett beschloss am Dienstag zudem
Kontaktbeschränkungen. Wer nicht geimpft ist, kann sich nur noch mit
Angehörigen des eigenen Haushalts und eines weiteren Haushalts oder
mit insgesamt bis zu fünf Menschen treffen.
Bremen: Auch das kleinste Bundesland hat seine Corona-Verordnung
verschärft und rutscht damit ab Donnerstag in eine höhere Warnstufe.
Dann gilt die Maskenpflicht nicht nur im öffentlichen Nahverkehr und
im Einzelhandel, sondern in allen weiteren Innenräumen. Zugang zu
Veranstaltungen in Innenräumen haben nur Geimpfte und Genesene (2G).
Dabei müssen mindestens anderthalb Meter Abstand gehalten werden.
Unter freiem Himmel läuft der Bremer Weihnachtsmarkt weiter. Aber
auch dort sind Essen und Trinken nur nach 2G-Regel zu haben.
Hamburg: Die Hansestadt weitet die sogenannte 2G-Regel auf
Beherbergungsbetriebe und den Kulturbereich aus. Damit werden nur
noch Geimpfte und von Corona Genesene Theater, Kinos,
Freizeiteinrichtungen und Hotels besuchen dürfen, wie Bürgermeister
Peter Tschentscher (SPD) am Dienstag nach einer Senatssitzung
mitteilte. Bereits seit dem vergangenen Wochenende gelten in Hamburg
verschärfte 2G-Regeln. Danach haben nur noch Geimpfte und Genesene
Zugang zu bestimmten Bereichen wie Gastronomie, Bars und Clubs.
Gleiches gilt für Sport in geschlossenen Räumen, für Freizeitchöre
und Orchester sowie für viele körpernahe Dienstleistungen außer eta
Friseure und Fußpflege, wo weiter 3G-Bedingungen gelten. Jugendliche
sollen vorerst noch von der 2G-Regel ausgenommen werden. Tschentscher
kündigte aber an, dass die Ausnahme für 16- und 17-Jährige demnächs
t
nicht mehr gelten soll.
Hessen: Wer nicht geimpft oder genesen ist, muss derzeit zur
Teilnahme an 3G-Veranstaltungen oder beim Betreten von vielen
3G-Einrichtungen einen aktuellen PCR-Test vorlegen. Veranstalter
haben außerdem die Option, nur Geimpfte und Getestete zuzulassen.
Auch für Betriebe mit Beschäftigten, die am Arbeitsplatz Kontakt zu
externen Kunden haben, gelten nun 3G-Regeln. Bei
3G-Großveranstaltungen mit mehr als 5000 Teilnehmern dürfen nach den
neuen Vorgaben künftig maximal zehn Prozent der Besucher Getestete
sein. Die übrigen müssen entweder geimpft oder genesen sein.
Ab Mitte der Woche verschärft das Land seine Maßnahmen. Dann gilt
eine einheitliche Maskenpflicht auch an den Sitzplätzen in Schulen
und Hochschulen. Das gilt auch für Übernachtungsbetriebe, bei
Veranstaltungen, in Kinos, Theatern sowie in entsprechenden
Arbeitsplatzsituationen. In der Gastronomie kann die Maske weiterhin
an Sitzplätzen abgenommen werden. Alle Mitarbeiter und Besucher von
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen sowie Arztpraxen müssen
entweder geimpft oder genesen sein oder aber einen Nachweis über
einen negativen, höchstens 24 Stunden alten Schnelltest vorlegen.
Der Zutritt zur Arbeitsstätte ist künftig nur Beschäftigten mit
3G-Status erlaubt. 2G mit Maske und Abstand gilt in den Innenräumen
von Freizeiteinrichtungen, Sportstätten, Kulturstätten, Gaststätten,
Spielbanken und Spielhallen. 2G plus wird in Innenräumen von
Diskotheken sowie in Prostitutionsstätten angewandt.
Mecklenburg-Vorpommern: Für Städte und Landkreise, die auf der
landeseigenen Corona-Warnampel die dritte von vier Warnstufen
(«Orange») erreichen, gilt die 2G-Regel. Dies ist in mehreren
Landkreisen bereits der Fall. Ausgenommen von 2G sind Kinder unter 12
Jahren; für 12- bis 17-Jährige gilt das bis Jahresende. 7- bis
17-Jährige müssen aber einen tagesaktuellen Test vorlegen.
In Kneipen, Restaurants und bei Veranstaltungen gilt schon länger ein
2G-Optionsmodell: Wenn nur Geimpfte und Genese Zugang haben, dürfen
viele Schutzmaßnahmen entfallen, in Kinos gilt hingegen in jedem Fall
die 3G-Regel, es sei denn, die Region ist orange. Nach den kürzlich
getroffenen Bund-Länder-Beschlüssen stand eine Umsetzung auf
Landesebene und damit etwaige Änderungen der Regeln noch aus.
Niedersachsen: Das Land verschärft seine Corona-Abwehrregeln, um der
bedrohlich steigenden Zahl von Infektionen und Erkrankungen Herr zu
werden. Sie sollen ab Mittwoch gelten und lassen an öffentlichen
Orten fast nur noch geimpfte oder von Corona genesene Personen zu
(2G-Regel). Dies betrifft Gastronomie, Veranstaltungen, Kultur,
Sport, den Friseurbesuch wie die Beherbergung. Maskenpflicht und
Abstandsgebote werden ausgeweitet. Bei einer weiteren
Verschlechterung der Lage müssen auch Geimpfte und Genesene an vielen
Orten zusätzlich einen negativen Test vorlegen (2G plus).
Nordrhein-Westfalen: Im Freizeitbereich gelten ab Mittwoch
flächendeckend Zugangsbeschränkungen für Erwachsene, die nicht gegen
das Coronavirus geimpft oder davon genesen sind (2G-Regel). In
Bereichen mit besonders hohem Infektionsrisiko - etwa in Diskotheken,
Clubs oder bei Karnevalsfeiern - müssen selbst Geimpfte und Genesene
dann zusätzlichen einen aktuellen negativen Test vorlegen (2G plus).
Ausnahmen gelten für Kinder und Jugendliche bis einschließlich 15
Jahren sowie Menschen ohne Impfempfehlung beziehungsweise diejenigen,
die nicht geimpft werden können. In Krankenhäusern, Museen oder in
der Innengastronomie gilt grundsätzlich die 3G-Regel. Die Kommunen
dürfen jeweils auch strengere Maßnahmen einführen. Viele haben
bereits 2G-Regeln für ihre Weihnachtsmärkte verhängt.
Rheinland-Pfalz: Von diesem Mittwoch an wird das öffentliche Leben in
Rheinland-Pfalz im Einklang mit den neuen bundesweiten Vorgaben vor
allem für Ungeimpfte weiter eingeschränkt. In Innenräumen gilt dann
für Erwachsene grundsätzlich die 2G-Regel. Von der ab Mittwoch
gültigen 2G-Regel für Innenräume ausgenommen ist der Handel. Kinder
unter 12 Jahren fallen nicht unter diese Regel. Für Kinder und
Jugendliche zwischen 12 und 17 Jahren gilt 3G, also Zutritt auch für
Getestete. Das kann bei ihnen zusätzlich zu den Schultests etwa ein
Selbsttest vor dem Sport sein.
Saarland: Im Saarland sind seit dem 20.11. generell nur noch Geimpfte
oder Genesene für Innenräume etwa von Gastronomie, Freizeit- und
Kultureinrichtungen sowie Veranstaltungen und Hotelübernachtungen
zugelassen. Die 2G-Regel gilt auch für den Besuch etwa von Friseuren
oder Physiotherapeuten. Für den Besuch in Alten- und Pflegeheimen
sowie von Discos und Clubs müssen Geimpfte und Genesene zusätzlich
einen negativen Schnelltest nachweisen. Bei Weihnachtsmärkten können
Veranstalter zwischen der 3G-Regel - nur Geimpfte, Genesene oder
Getestete mit Nachweis - oder Maskenpflicht wählen. Die bis 3.12.
befristeten Regeln sind nicht an bestimmte Schwellenwerte gekoppelt.
Sachsen: In Sachsen gilt seit Montag für große Teile des öffentlichen
Lebens ein teilweiser Lockdown. Angehörige eines Haushalts dürfen
sich nur noch mit einer weiteren Person treffen. Geimpfte, Genesene
und Kinder bis zur Vollendung des 16. Lebensjahres zählen nicht mit.
Auf öffentlichen Plätzen ist der Ausschank und Konsum von Alkohol
untersagt. Für den Einzelhandel gilt die 2G-Regel. Ausgenommen sind
etwa Supermärkte, Drogerien, Apotheken und Läden für Tierbedarf.
Friseure haben geöffnet. Mit Ausnahme von Bibliotheken sind alle
Kultur- und Freizeiteinrichtungen geschlossen. Für Gaststätten ist
ein 2G-Nachweis erforderlich. In Regionen mit einer Wocheninzidenz
von mehr als 1000 werden nächtliche Ausgangssperren fällig.
Sachsen-Anhalt: In Sachsen-Anhalt haben künftig nur noch Geimpfte und
Genesene Zugang zu bestimmten Bereichen des öffentlichen Lebens. Das
Kabinett gab am Dienstag in Magdeburg eine 2G-Pflicht unter anderem
für Veranstaltungen ab 50 Personen, die Innengastronomie, Kultur- und
Freizeiteinrichtungen und bei privaten Übernachtungen in Hotels
bekannt. Beim 2G-Zugangsmodell seien weiter Hygienemaßnahmen nötig,
es müsse ein medizinischer Mund-Nasen-Schutz getragen und die
Abstandsregelungen eingehalten werden, hieß es weiter.
Unter die 2G-Regelung fallen auch der organisierte Sportbetrieb außer
Berufssportlern und Kaderathleten, Volksfeste, Reisebusreisen,
Schiffs- und Stadtrundfahrten sowie Seniorenbegegnungsstätten. Für
Diskotheken und Clubs schreibt das Land in der neuen Landesverordnung
ein verpflichtendes 2G plus-Modell vor: Gäste müssen geimpft, genesen
und zusätzlich negativ auf das Virus getestet sein.
Weihnachtsmärkte müssen den Angaben zufolge künftig eine 3G-Regelung
umsetzen, dürfen also nur von Geimpften, Genesenen und Getesteten
besucht werden. Das gilt auch für körpernahe Dienstleistungen etwa in
Friseursalons, Kosmetik- und Nagelstudios sowie Piercing- und
Tattoo-Studios. Die Regelungen gelten von diesem Mittwoch an.
Schleswig-Holstein: Ungeimpfte dürfen keine Innenräume von
Freizeitstätten und Gaststätten mehr besuchen. Kinder bis
einschließlich sieben Jahren und minderjährige Schüler, die
regelmäßig in der Schule getestet werden, sind ausgenommen. Das
Grundprinzip lautet: Bei Freizeitveranstaltungen gilt drinnen 2G, für
berufliche Veranstaltungen und für Jugendliche 3G.
2G gilt in Diskotheken, bei Dienstleitungen mit Körperkontakt
(Friseure und medizinische sowie pflegerische Dienstleistungen
ausgenommen), Sport in Innenräumen, außerschulischen
Bildungsangeboten, Touristenübernachtungen in Hotels sowie in
geschlossenen Räumen auf Weihnachtsmärkten.
Schüler müssen im Unterricht wieder eine Maske aufsetzen. Behörden
können beispielsweise für Fußgängerzonen und Haupteinkaufsbereiche
die Maskenpflicht anordnen. Private Zusammenkünfte innerhalb
geschlossener Räume sind nur noch mit bis zu zehn ungeimpften
Personen zulässig. Ausgenommen sind weiter Kinder unter 14 Jahren.
Thüringen: In Thüringen sollten die Kommunen in der höchsten
Corona-Warnstufe drei ein 2G- oder 3G-plus-Modell einführen. Jedoch
setzten dies etliche Kreise und Städte lange nicht um. Am Dienstag
hat das Land nun die Einführung einer 2G-Pflicht für weite Teile des
öffentlichen Lebens beschlossen. Demnach soll unter anderem in der
Gastronomie, in Beherbergungsbetrieben und zu Veranstaltungen nur
noch Geimpften und Genesenen Zutritt gewährt werden. Ein negativer
Corona-Test reicht dann oftmals nicht mehr aus.
Das bedeutet, dass dort nur noch Geimpfte oder Genesene Zugang haben.
Auch im Einzelhandel wird 2G zur Pflicht. Ausgenommen sind Geschäfte
des täglichen Bedarfs wie Supermärkte, Apotheken oder Drogerien. Die
2G-Pflicht gilt vor allem für Gäste, Kunden und Besucher, nicht aber
für Beschäftigte. Außerdem waren Ausnahmen für Kinder und Jugendlic
he
geplant.
Clubs, Bars und Diskotheken sollen geschlossen werden,
Weihnachtsmärkte werden verboten und in der Gastronomie soll eine
Sperrstunde um 22 Uhr gelten. Auch Schwimmhallen, Freizeitbäder,
Saunen und Thermen müssen schließen. Ausnahmen gibt es für den
Schulsport. In einigen Bereichen reicht künftig selbst der
2G-Nachweis allein nicht mehr aus. So gilt fortan in geschlossenen
Räumen von Fitnessstudios 2G plus. Hier müssen auch Geimpfte noch
einen negativen Corona-Test vorzeigen.
Die neuen Regeln sollen am Mittwoch nach einem geplanten Beschluss
des Thüringer Landtags zur Corona-Pandemie verkündet werden und noch
am Mittwochabend in Kraft treten.
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