3G am Arbeitsplatz und Homeoffice-Pflicht: Was ab Mittwoch gilt Von Alexander Sturm, dpa

Mehr Corona-Schutz am Arbeitsplatz: Das ist das Ziel der neuen
3G-Regeln. Außerdem sollen wieder mehr Mitarbeiter ins Homeoffice.
Ein Überblick, was für Unternehmen und Beschäftigte gilt.

Berlin (dpa) - Im Kampf gegen die Pandemie gelten ab Mittwoch auch am
Arbeitsplatz schärfere Regeln. «Nur für Geimpfte, Getestete und
Genesene» heißt es dann auch im Job. Das hat Folgen vor allem für
Ungeimpfte. Das Ziel: Die Verbreitung des Coronavirus in Betrieben
soll eingedämmt werden. Mit den Regeln kommen auf Arbeitgeber und
Beschäftigte wesentliche Änderungen zu.

Neue Kontrollen

Zugang zu einem Betrieb sollen Beschäftigte nur bekommen, wenn sie
geimpft, genesen oder getestet sind. Geimpfte und Genesene müssen das
belegen - zum Beispiel mit dem gelben Impfpass, ein Impfzertifikat
über eine App oder ein Genesennachweis. Ungeimpfte, die nicht von zu
Hause arbeiten können, müssen dem Arbeitgeber einen tagesaktuellen
Test (oder maximal 48 Stunden alten PCR-Test) vorlegen. Auch ein
Selbsttest vor Ort unter Aufsicht des Arbeitgebers ist möglich.

Pflichten für Arbeitgeber

Arbeitgeber sind für die Überprüfung der Nachweise vor dem Betreten
der Arbeitsstätten verantwortlich. Unternehmen sollen die 3G-Regeln
täglich kontrollieren und dokumentieren. Wenn der Arbeitgeber einen
Genesenen- oder Impfnachweis einmal kontrolliert und dokumentiert
hat, können die jeweiligen Beschäftigten von den täglichen Kontrollen

ausgenommen werden. Arbeitgeber sollen zudem mindestens zweimal pro
Woche kostenlose Tests anbieten.

Wirtschaftsverbände sehen viel Aufwand für Firmen. «Das neue
Testregime stellt unsere Unternehmen vor große Herausforderungen»,
sagt Steffen Kampeter vom Arbeitgeberverband BDA. Die Regelungen zum
Nachweis des Status schafften indes Rechtssicherheit. Die vorgesehene
Speichermöglichkeit begrenze Bürokratie.

Kritik von Datenschützern

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber befürwortet 3G am
Arbeitsplatz, stört sich aber an der Umsetzung. «Es hätte in den
meisten Fällen gereicht, den Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern
überhaupt eine Kontrolle zu ermöglichen.» Stattdessen seien die
Unternehmen dauerhaft, flächendeckend und unter Androhung eines
Bußgeldes zur Kontrolle verpflichtet.

«Die Vorgaben hätten klarer ausfallen können», meint auch der
baden-württembergische Datenschutzbeauftragte Stefan Brink. Es bleibe
viel Spielraum - etwa, ob Arbeitgeber täglich alle Beschäftigten
kontrollieren müssten oder Stichproben genügten. Unscharf sei auch,
ob Sichtkontrollen reichten, Listen angelegt würden oder ein Abgleich
mit dem Personalausweis nötig sei. «Die Unklarheit geht zulasten der
Beschäftigten», kritisiert Brink. Eine saubere Umsetzung bis Mittwoch
sei nicht sinnvoll zu schaffen.

Schnelle Umsetzung

Auch Arbeitgeber beklagen die Fristen zur Einführung. «Binnen weniger
Tage sind Kontrollen im großen Stil, etwa für Schichtarbeiter in der
Produktion, nur schwer umsetzbar», meint etwa Kai Beckmann, Präsident
des Bundesarbeitgeberverbands Chemie. «Wir wollen ja auch Staus an
Werkstoren verhindern, die zu Infektionen führen könnten. Zugleich
müssen Schichten in der Produktion vollständig besetzt sein.»

Beckmann, Mitglied der Geschäftsleitung beim Chemie- und
Pharmakonzern Merck, spricht von einer «Irrsinnskomplexität». Merck
werde für 3G-Kontrollen eine eigene App haben, um den Impf- oder
Genesenenstatus beziehungsweise Tests zu erfassen. BASF setzt
zunächst auf eine Übergangsregelung, wie der Konzern dem
Wirtschaftsmagazin «Capital» bestätigte. Bis Anfang Dezember würden

Sicherheitsmitarbeiter die Nachweise der Beschäftigten
stichprobenartig an den Werkstoren kontrollieren.

Daimler-Gesamtbetriebsratschef Michael Brecht sagte der Deutschen
Presse-Agentur, es sei klar, dass die Beschäftigten geschützt werden
müssten. «Die Umsetzung ist für Daimler jedoch ein Riesenkraftakt,
der erneut jede Menge Unruhe in die Betriebe bringt.»

Hürden im Alltag

Noch komplexer werden 3G-Kontrollen im Job, wenn sie abseits von
Büros oder Werken stattfinden - etwa im Handwerk. Bei vielen eher
kleinen Betrieben dürfte der Kontrollaufwand relativ überschaubar
bleiben, sagt Hans Peter Wollseifer vom Handwerksverband ZDH. «Aber
bei den Betrieben etwa der Gebäudereinigung oder im Bauhandwerk, bei
denen die meisten Beschäftigten direkt zu den Baustellen und dann oft
noch zu täglich wechselnden Objekten und Arbeitsorten fahren, dürfte
es extrem schwierig werden.» Angesichts der Hürden sprechen sich die
Gebäudereinigungs- und Baubranche für 2G aus - also notfalls mit
Impfpflicht am Arbeitsplatz.

Sanktionen

Bei Verstößen drohen Beschäftigten Konsequenzen. Ungeimpfte
Beschäftigte, die keinen gültigen Nachweis mitbringen und sich einem
Test verweigern, dürfen das Betriebsgelände nicht betreten. «Der
Arbeitgeber braucht deshalb in diesem Fall keine Vergütung zu zahlen,
da der Arbeitnehmer keine Arbeitsleistung erbringen kann», sagt der
Arbeitsrechtler Gunnar Roloff.

Der Präsident des Arbeitgeberverbands Gesamtmetall, Stefan Wolf,
sagte dem Fernsehsender «Bild Live», wenn ein Arbeitnehmer sich
partout weigere und das für einen längeren Zeitraum, biete er im
Rahmen seines Vertrags seine Arbeitsleistung nicht mehr an. «Dann
kann der Arbeitgeber fristlos kündigen.»

Homeoffice-Pflicht

Zudem kommt eine Homeoffice-Pflicht: Wo keine betrieblichen Gründe
entgegenstehen, soll die Arbeit vom häuslichen Arbeitsplatz
ermöglicht werden. Solche Gründe könnten vorliegen, wenn
Betriebsabläufe sonst erheblich eingeschränkt würden oder gar nicht
aufrechterhalten werden könnten - etwa Schalterdienste bei nötigen
Kunden- und Mitarbeiterkontakten oder Reparatur- und
Wartungsaufgaben. Beschäftigte wiederum müssen ein Angebot des
Arbeitgebers annehmen, soweit ihrerseits keine Gründe entgegenstehen.

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