Youtube sperrt erneut zwei #allesaufdentisch-Videos

Dutzende Videos hatte die Aktion #allesaufdentisch auf Youtube
hochgeladen, in denen auch Schauspieler mit Wissenschaftlern kritisch
zu Corona-Maßnahmen sprechen. Seitdem überprüft und löscht die
Plattform vereinzelt Clips. Es gibt zwei neue Fälle.

Berlin (dpa) - Die Videoplattform Youtube hat zwei weitere Videos der
umstrittenen Aktion #allesaufdentisch gelöscht. Das bestätigte ein
Youtube-Sprecher am Mittwochabend der Deutschen Presse-Agentur. Als
Grund wurde ein Verstoß gegen eine Richtlinie des Unternehmens, in
der es um Missinformation zur Corona-Pandemie geht, angeführt. Damit
sind derzeit insgesamt vier Videos der Aktion gelöscht.

Youtube hatte vor kurzem bereits drei Clips gelöscht, eines davon
aber nach einer erneuten Prüfung wieder hochgeladen.

Die Internetvideoaktion #allesaufdentisch, an der sich unter anderen
auch die Schauspieler Volker Bruch und Wotan Wilke Möhring beteiligt
haben, wurde Ende September gestartet. In vielen Videos, die im Netz
hochgeladen wurden, werden unter anderem die Corona-Maßnahmen und die
mediale Berichterstattung darüber kritisiert. Kritiker werfen den
Machern vor, verschwörungsideologische Erzählungen zu bedienen.

Die Videoaktion erinnert an eine Aktion, die Monate davor Aufsehen
erregt hatte: Damals hatten unter dem Hashtag #allesdichtmachen
Menschen aus der Filmszene mit satirischen Videos den Umgang mit dem
Coronavirus kritisiert.

Bruch - bekannt aus der Fernsehserie «Babylon Berlin» - war schon
damals ein prominentes Gesicht der Aktion. Diese hatte in der Folge
kontroverse Reaktionen hervorgerufen - manche warfen der Gruppe vor,
das Coronavirus zu verharmlosen. Mehrere Teilnehmer distanzierten
sich später.

Am Montagabend war bekanntgeworden, dass sich mit der nun neuen
Videoaktion bereits ein deutsches Gericht befasste und eine
Eil-Entscheidung erließ. Kölner Richter entschieden, dass zwei Clips,
die Youtube entfernt hatte, nicht hätten gelöscht werden dürfen. Das

Kölner Landgericht erließ auf Antrag der Initiatoren der
Internetaktion einstweilige Verfügungen gegen die Plattform, die zum
Konzern Google gehört.

Das Gericht begründete, dass Youtube den Kanal-Betreibern der Aktion
nicht konkret genug mitgeteilt habe, welche Passagen ihrer Meinung
nach gegen welche Vorschrift ihrer Richtlinie verstießen, hatte das
Gericht mitgeteilt. Der Beschluss werde erst wirksam, wenn er Youtube
zugestellt worden sei. Youtube könne dann ebenfalls im Eilverfahren
Widerspruch einlegen. Youtube äußerte sich auf Nachfrage bislang
nicht zu juristischen Fragen.