Schnelltests, Stalking, soziale Netzwerke: Das ändert sich im Oktober

Berlin (dpa) - Kostenpflichtige Corona-Schnelltests, digitale
Übermittlung von Krankschreibungen, erweiterte Neugeborenen-Checks -
das ändert sich im Oktober:

Quarantäne und Schnelltests

Ungeimpfte werden für Verdienstausfälle wegen einer angeordneten
Corona-Quarantäne im Normalfall nicht mehr entschädigt. Einen
bundesweit einheitlichen Starttermin gibt es nicht, aber die
Bundesländer wollen diese Regelung im Laufe des Oktobers umsetzen. Im
Bund-Länder-Beschluss ist der 1. November 2021 als spätester Termin
vorgesehen. Schon ab 11. Oktober müssen Schnelltests, die Ungeimpfte
oft beim Zugang zu Restaurants oder Veranstaltungen brauchen, in der
Regel selbst bezahlt werden. Generell gratis bleiben sie für alle,
die sich nicht impfen lassen können, darunter Kinder unter 12 Jahren.

Energiekostenvergleich

Größere Tankstellen sind vom 1. Oktober an verpflichtet, einen
Kostenvergleich verschiedener Energieträger wie Benzin, Diesel,
Strom, Erdgas oder Wasserstoff in Euro je 100 Kilometer an Zapfsäulen
oder im Verkaufsraum auszuhängen. Die neuen Regeln sollen helfen,
Verbraucher für alternative Antriebe zu sensibilisieren.

Neugeborenen-Screening

Ab 1. Oktober wird die Früherkennungsuntersuchung (Screening) auf
seltene angeborene Erkrankungen bei Babys in den ersten Lebenstagen
erweitert. Sie umfasst künftig auch die Sichelzellenkrankheit, bei
der rote Blutkörperchen sichelförmig verkrümmt sind und nicht so gut

Sauerstoff transportieren können. Neu auf Kassenkosten umfasst das
Screening außerdem die spinale Muskelatrophie, bei der motorische
Nervenzellen im Rückenmark absterben.

Hepatitis-Tests

Gesetzlich Versicherte ab 35 Jahren haben ab 1. Oktober den Anspruch,
sich einmalig auf die Viruserkrankungen Hepatitis B und Hepatitis C
testen zu lassen. Dieses Angebot ist neuer Bestandteil des
Gesundheits-Check-ups, den man alle drei Jahre machen kann.

Stalking

Wer einer anderen Person regelmäßig auflauert oder sie wiederholt
belästigt, landet schneller vor Gericht als bisher. Zuletzt musste
den Tätern «beharrliches» Nachstellungsverhalten nachgewiesen werden,

das das Leben des Opfers «schwerwiegend» beeinträchtigt. Ab Oktober
reicht es schon aus, jemanden «wiederholt» zu belästigen und dessen
Leben damit «nicht unerheblich» zu beeinträchtigen. Verschärft wird

außerdem das Strafmaß: Konnten bisher wegen Stalkings maximal drei
Jahre Gefängnis verhängt werden, sind nun auch fünf Jahre
Freiheitsstrafe möglich. Darüber hinaus steht ab Oktober auch das
digitale «Cyberstalking» ausdrücklich unter Strafe - etwa wenn jemand

auf die Social-Media-Konten oder die Bewegungsdaten seines Opfers
zugreift.

Digitale Übermittlung von Krankschreibungen

Die elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) starten.
Arztpraxen schicken sie an die Krankenkassen - der Arbeitnehmer muss
das also nicht mehr selbst tun. In einer Übergangszeit von drei
Monaten können die Praxen trotzdem noch auf Ausdrucke setzen, ab
Januar ist die digitale Krankschreibung aber Pflicht - dann müssen
sie die dafür notwendigen technischen Standards erfüllen und an das
KIM-System angeschlossen sein. KIM steht für Kommunikation im
Medizinwesen. Einen Zettel bekommt der Patient trotzdem noch in die
Hand: die Krankschreibung für seinen Arbeitgeber.

Inkassogebühren

Erleichterung für Schuldner kleiner Beträge: Inkassodienstleister
müssen Betroffene schon beim ersten Kontakt in der Regel informieren,
in wessen Auftrag sie handeln, um welchen Vertrag es geht und welche
Kosten bei Verzug entstehen könnten. Bei kleinen Forderungen bis 50
Euro sollen die Inkassokosten, die Schuldner zusätzlich zahlen
müssen, nicht höher ausfallen als die Forderung selbst. Wichtige
Teile des Gesetzes treten am 1. Oktober in Kraft.

Soziale Netzwerke

Beim «Netzwerkdurchsetzungsgesetz», das Hass und Hetze im Netz
bekämpfen soll, wird ein «Gegenvorstellungsverfahren» eingeführt.
Soziale Netzwerken wie Facebook müssen ihren Nutzern damit die
Möglichkeit geben, sich außergerichtlich gegen die Sperrung
vermeintlich illegaler Inhalte zu wehren. So können die Betroffenen
etwa eine individuelle Begründung für die Löschung ihrer Beiträge
verlangen.

Mindestlohn

Gerüstbauer werden besser bezahlt. Der Mindestlohn im
Gerüstbauer-Handwerk steigt von bislang 12,20 Euro pro Stunde auf
12,55 Euro. Für Oktober des kommenden Jahres ist bereits eine weitere
Anhebung auf 12,85 Euro vereinbart. Die Tariflöhne in der Branche
liegen allerdings deutlich höher: Hier steigt der Eck-Stundenlohn zum
1. Oktober auf 17,47 Euro.

Dopingbekämpfung

Im Anti-Doping-Gesetz tritt eine Kronzeugenregelung in Kraft. Sie
ermöglicht eine Strafmilderung oder eine Strafbefreiung für dopende
Leistungssportler, wenn sie den Ermittlern Informationen über
Hintermänner und kriminelle Netzwerke liefern.

Blick in die Zukunft

Einen Blick in die Zukunft verspricht die Expo 2020, die am 1.
Oktober mit einem Jahr Verspätung in Dubai startet. 191 Länder sind
bei der ersten Weltausstellung im arabischsprachigen Raum mit eigenen
Pavillons dabei. Highlights des Riesenevents in der Wüste: Besucher
sollen auf dem Gelände mit mehr als 100 Robotern in Kontakt kommen
können. Und im spanischen Pavillon soll ein Hyperloop-Fahrzeug
vorgestellt werden, das einmal eine Geschwindigkeit von bis zu 1000
Kilometern pro Stunde erreichen soll. Etwas leichter bekommt man
Blicke in die Zukunft auf der weltgrößten Buchmesse in Frankfurt am
Main (ab dem 20. Oktober) und auf der Essener Spielemesse, der
weltgrößten Messe für Gesellschaftsspiele (ab dem 14. Oktober).