Gericht: Westfleisch vom Kreis Coesfeld zu Recht geschlossen
Münster/Coesfeld (dpa/lnw) - Der Kreis Coesfeld hat einen
Schlachtbetrieb von Westfleisch in der ersten Phase der
Corona-Pandemie zu Recht geschlossen. Für die befristete Maßnahme
seien die Vorgaben des Infektionsschutzgesetzes erfüllt gewesen, wie
das Verwaltungsgericht Münster am Donnerstag entschieden hat. Geklagt
hatte die Firma Westfleisch mit Sitz in Münster. Der Kreis hatte den
Schlacht- und Zerlegebetrieb in Coesfeld am 8. Mai 2020 vorübergehend
stillgelegt, nachdem 171 Mitarbeiter positiv auf das Coronavirus
getestet worden waren. Das Gericht ließ keine Berufung zu. Dagegen
ist Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht des Landes
Nordrhein-Westfalen in Münster möglich (Az.: 5 K 938/20).
Das Gericht wies in seiner Urteilsbegründung daraufhin, dass für die
Bewertung der damaligen Entscheidung auch das Wissen in der Pandemie
zu dem frühen Zeitpunkt entscheidend gewesen sei. Heute würde die
juristische Bewertung möglicherweise anders ausfallen.
In Rheda-Wiedenbrück war später Deutschlands größter Schlachtbetrie
b
Tönnies von den Behörden geschlossen worden. Auch hier läuft eine
Klage gegen die Verfügung der Behörden. Ein entsprechendes Verfahren
ist am Verwaltungsgericht Minden noch anhängig.
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