Keine Entschädigung mehr für Ungeimpfte bei Quarantäne ab November

Wiesbaden (dpa/lhe) - Bei Verdienstausfällen wegen angeordneter
Corona-Quarantäne haben Nicht-Geimpfte in Hessen ab 1. November
keinen Anspruch mehr auf Entschädigung. Es sei mittlerweile
ausreichend Corona-Impfstoff vorhanden, so dass alle Bürger in Hessen
die Möglichkeit haben, sich impfen zu lassen, begründete
Ministerpräsident Volker Bouffier (CDU) am Mittwoch in Wiesbaden nach
der entsprechenden Einigung der Gesundheitsminister von Bund und
Ländern die Maßnahme.

Eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern, sei weiter das
oberste Ziel, ergänzte Gesundheitsminister Kai Klose (Grüne). «Und
dabei müssen alle mithelfen.» Lockerungen mitzunehmen, die für alle
durch das Impfen möglich werden, sich aber selbst nicht an der
Impfsolidarität zu beteiligen, könne eine Gesellschaft dauerhaft
nicht akzeptieren. Das Ende der Verdienstausfallentschädigung sei
daher folgerichtig. Mit dem 1. November als Stichtag gebe Hessen
allen Beschäftigten Zeit, sich bis dahin noch impfen lassen zu
können, betonten Bouffier und Klose. Der Zeitraum sei lang genug, um
zwei Impfdosen zu bekommen.

Grundsätzlich haben Beschäftigte, die wegen einer
Quarantäne-Anordnung zu Hause bleiben müssen, in den ersten sechs
Wochen Anspruch auf Lohnersatz durch den Staat in voller Höhe, ab der
siebten Woche noch in Höhe von 67 Prozent. Arbeitnehmer müssen sich
um nichts kümmern und bekommen ihr Geld weiterhin direkt vom
Arbeitgeber, der es sich bei der zuständigen Behörde erstatten lassen
muss. Erst ab der siebten Woche müssen Arbeitnehmer die Entschädigung
selbst beantragen.

Diese Regelung soll nun ab 1. November für nicht geimpfte Menschen,
für die eine Impfempfehlung vorliegt, nicht mehr gelten, wenn sie als
Kontaktpersonen von Corona-Infizierten oder als Reiserückkehrer aus
einem Risikogebiet im Ausland in Quarantäne müssen und nicht zur
Arbeit dürfen. Für vollständig Geimpfte gelten in der Regel keine
Quarantäne-Anordnungen.