Gericht: Schüler ohne generellen Anspruch auf Distanzunterricht

Münster (dpa/lnw) - In der Corona-Krise haben Schüler keinen
generellen Anspruch auf Distanzunterricht. Das hat das
Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschieden
und damit die Beschwerde eines Schülers der 8. Klasse eines
Düsseldorfer Gymnasiums gegen einen Eilbeschluss des
Verwaltungsgerichts Düsseldorf zurückgewiesen. Der Beschluss ist
unanfechtbar (Az.: 19 B 1458/21).

Laut Mitteilung des OVG von Mittwoch hatte der Schüler seinem Recht
auf körperliche Unversehrtheit Vorrang vor der Schulbesuchspflicht
eingeräumt. Seiner Meinung nach hat das Land nur unzureichende
Schutzmaßnahmen gegen die Infektion von Schülerinnen und Schülern
gegen das Coronavirus ergriffen.

Dieser Sicht aber folgten die OVG-Richter nicht. Ein Recht auf
Distanzunterricht gebe es nur bei der individuellen gesundheitlichen
Gefährdung des Schülers oder von Familienangehörigen im gleichen
Haushalt, besonders im Fall von Vorerkrankungen. Der Schüler habe
sich allerdings nur auf das allgemeine Gesundheitsrisiko berufen.

Das Land hat nach Auffassung des OVG bei der Entscheidung für den
Präsenzunterricht unter Beachtung der Maskenpflicht, Tests in der
Schule und Quarantänebestimmungen zur Kontrolle des
Infektionsgeschehens eine vertretbare Entscheidung getroffen. Nur in
begrenzten Ausnahmefällen und vorübergehend komme «eine Entbindung
vom Präsenzunterricht zum Schutz von vorerkrankten Angehörigen» in
Betracht.