Niedersachsen weitet Freiheiten für Geimpfte und Genesene aus

Gastronomen, Kulturbetriebe und Veranstalter dürfen ihren Zutritt
künftig auf Geimpfte und Genesene (2G) beschränken - dann entfallen
Maskenpflicht und Abstandsregeln. Für Ungeimpfte wird das Leben
aufwendiger. Von Mittwoch an gelten neue Regeln.

Hannover (dpa/lni) - Die sogenannte 2G-Regel in der Corona-Pandemie
wird in Niedersachsen künftig in vielen Bereichen angewendet werden
können - etwa in der Gastronomie, bei Kultur- oder
Sportveranstaltungen. Betreiber und Veranstalter, die sich dazu
entscheiden, nur noch Geimpften und Genesenen (2G) Zutritt zu
gewähren, sind in ihren Betrieben und Einrichtungen von der
Durchsetzung der Maskenpflicht und Abstandsregeln befreit. Eine
entsprechende Änderungsverordnung tritt am Mittwoch in Kraft und gilt
bis zum 10. November, wie die Landesregierung am Dienstag ankündigte.

Die Freiheiten für Geimpfte und Genesene werden damit ausgeweitet.
Für Ungeimpfte wird das Leben hingegen aufwendiger, ein negativer
Corona-Test reicht für den Zutritt zu bestimmten Bereichen dann nicht
mehr aus. Wie Claudia Schröder vom Corona-Krisenstab der
Landesregierung mitteilte, dürfen aber Menschen, denen aus
medizinischen Gründen eine Impfung nicht empfohlen wird, nicht
ausgeschlossen werden. Sie können ein medizinisches Attest vorlegen.

Auch Menschen bis 18 Jahre sollen ohne Impfung oder Genesung Zutritt
bekommen, da sie sich üblicherweise regelmäßig vor dem Schulbesuch
testen. Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, können sich noch
nicht impfen lassen.

Für die Bewertung der Corona-Lage in Niedersachsen wird künftig die
Hospitalisierung als neuer Leitindikator herangezogen. Sie bestimmt
sich nach der landesweiten Zahl der Einweisungen von Covid-19
Erkrankten je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen, wie
Schröder erläuterte.

«Wir möchten, dass das Leben für diejenigen Menschen, die sich
bereits haben impfen lassen, so unkompliziert und so wenig
beeinträchtigt wie möglich weitergehen kann», sagte
Regierungssprecherin Anke Pörksen. Es gebe weiterhin eine
Alternative, aber die sei unbequem und mühsam.

Eine Warnstufe wird künftig erreicht, wenn der neue Leitindikator und
mindestens einer der beiden anderen bereits bekannten Indikatoren
(Neuinfizierte und Intensivbetten) die in der Verordnung definierten
Schwellenwerte überschreiten. Der Indikator Neuinfizierte richtet
sich für jeden Landkreis und jede kreisfreie Stadt nach der Zahl der
Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in den letzten sieben Tagen. Der
Indikator Intensivbetten meint den landesweiten prozentualen Anteil
der von Covid-19-Patienten belegten Intensivbetten an der gesamten
Intensivbettenkapazität.

Ausgerufen werden die Warnstufen künftig vom Land, wenn die
Indikatoren Hospitalisierung und Intensivbetten die kritischen Werte
an fünf aufeinanderfolgenden Tagen überschreiten. Wenn hingegen die
Indikatoren Hospitalisierung und Neuinfizierte die Schwellenwerte
überschreiten, rufen Landkreise oder kreisfreie Städte die Warnstufen
aus. Hintergrund ist, dass die Werte Hospitalisierung und
Intensivbetten landesweit erhoben werden, während sich die
Sieben-Tages-Inzidenz bei den Neuinfizierten auf den Wert in einem
Landkreis oder einer kreisfreien Stadt bezieht.

In der neuen Verordnung wird auch ausformuliert, was bei den
Warnstufen zwei und drei passiert. Unterschiede gibt es
beispielsweise bei größeren Veranstaltungen ab 1000 Besuchern:
Während bei der ersten Warnstufe 3G möglich ist und dann ein
negativer Corona-Schnelltest als Nachweis reicht, wird bei der
zweiten Warnstufe ein negativer PCR-Test verlangt. Ab der dritten
Warnstufe sind Veranstalter drinnen zu 2G verpflichtet, draußen
braucht es einen negativen PCR-Testnachweis.

Neu ist auch, dass Schülerinnen und Schüler der ersten und zweiten
Klassen in Niedersachsen künftig keine Schutzmaske mehr im Unterricht
tragen müssen. Das gilt ebenfalls bereits von Mittwoch an. Seit
Beginn des neuen Schuljahres Anfang September mussten alle
Schülerinnen und Schüler im Bundesland eine Maske anlegen - auch
während des Unterrichts.

Kritik zur Verordnungsänderung gab es von dem
FDP-Fraktionsvorsitzenden Stefan Birkner. Mal wieder habe es die
Landesregierung nicht geschafft, eine leicht lesbare und
verständliche Verordnung zu veröffentlichen. Die 2G-Regelungen
erweckten zudem den Eindruck, dass die Landesregierung Ungeimpfte
«mit mehr und mehr Druck zu einer Impfung bewegen will, statt die
ungeimpften Gruppen über die Wirksamkeit und Sicherheit des
Impfstoffs ernsthaft aufzuklären und auf diesem Weg zu motivieren.»

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