Kabinett in Dresden beschließt neue Corona-Regeln - 2G-System greift

Immer mehr Bundesländer wählen das 2G-Modell. In Sachsen bleibt es
Veranstaltern überlassen, ob sie davon Gebrauch machen oder nicht.
Unzufrieden ist man im Freistaat nach wie vor mit der Impfquote.

Dresden (dpa/sn) - Sachsen setzt in der Corona-Pandemie künftig
verstärkt auf das 2G-System und will damit einen weiteren Schritt hin
zu mehr Normalität gehen. Die Möglichkeit, nur noch Geimpften und
Genesenen Zutritt zu gewähren, soll etwa für die Innengastronomie,
Veranstaltungen in Innenräumen, Events von bis zu 5000 Personen,
Hallenbäder, Saunen, Diskotheken und Clubs oder bei touristischen
Busreisen gelten. Die Regelung ist in der am Dienstag vom Kabinett
beschlossenen neuen Corona-Schutzverordnung als Optionsmodell
formuliert.

Niemand sei verpflichtet, jeder könne das für sich selbst abwägen,
sagte Sozialministerin Petra Köpping (SPD). Wenn die Einrichtungen 2G
nutzen, fallen Beschränkungen wie Maskenpflicht und das Abstandsgebot
weg. Eine Einlasskontrolle ist Pflicht. Für Kinder unter 16 Jahren
gilt das 2G-Modell nicht. Sie brauchen auch keinen Test, weil sie
ohnehin in der Schule getestet werden. Ungeimpfte Beschäftigte der am
2G-Modell beteiligten Einrichtungen brauchen einen Test. Menschen,
die sich aus medizinischen Gründen nicht impfen lassen können,
bekommen keinen Einlass in 2G-Einrichtungen.

Köpping zufolge gibt es mittlerweile neun Bundesländer, die vom
2G-Modell Gebrauch machen oder das demnächst umsetzen wollen. Die
Ministerin nannte auch Bereiche, in denen das Modell keine Anwendung
findet: Dazu zählen der Einzelhandel, der öffentliche
Personennahverkehr und körpernahe Dienstleistungen wie Friseure. Wer
am 2G-Modell teilnimmt, muss das drei Tage vorher beim Gesundheitsamt
anzeigen. Damit kann das Modell frühestens ab Sonntag angewendet
werden.

Die neue Corona-Schutzverordnung gilt vom 23. September bis
einschließlich 20. Oktober. Neben dem 2G-Modell wird auch die
Hospitalisierungsrate als Gradmesser für Einschränkungen eingeführt.

Diese gibt an, wie viele Menschen pro 100 000 Einwohner nach einer
Infektion mit Corona innerhalb von einer Woche ins Krankenhaus
eingewiesen wurden. Am Dienstag lag sie in Sachsen bei 0,99. Laut
Köpping ist die Lage in den Krankenhäusern derzeit entspannt: 107
Normalbetten sind aktuell mit Covid-19- Patienten belegt, dazu kommen
35 Betroffene auf der Intensivstation.

Eine dritte Änderung betrifft die Regelung am Tag der Bundestagswahl:
In Wahllokalen muss eine Maske getragen werden, auf eine
Kontaktnachverfolgung und einen 3G-Nachweis (geimpft - genesen -
getestet) wird aber verzichtet.

Unzufrieden zeigte sich die Ministerin mit dem Impfgeschehen im
Freistaat. 57,1 Prozent der Bürger hätten die erste Impfung erhalten,
53,9 Prozent auch die zweite. «Wir liegen immer noch weit hinten im
Bundesdurchschnitt», stellte Köpping fest. Sachsen wolle weiter
niedrigschwellige Angebote machen, die Impfkampagne des Bundes habe
nur «ein wenig mehr Impfungen» gebracht.

Die SPD-Politikerin sieht keinen Versorgungsengpass, wenn die
Impfzentren Ende September schließen. Dann würden sich neben Haus-
und Betriebsärzten sowie den mobilen Teams auch die Krankenhäuser am
Impfen beteiligen. Bislang hätten bereits sieben Krankenhäuser ihre
Bereitschaft dazu erklärt.