Mindestens 38 000 Ordnungswidrigkeiten wegen Corona-Verstößen

Das Missachten der Maskenpflicht oder das Ignorieren von Abstand
können Ordnungswidrigkeiten sein. Seit Beginn der Corona-Pandemie
kamen davon viele zusammen in Niedersachsen.

Hannover (dpa/lni) - Mindestens 38 000 Ordnungswidrigkeiten gegen
Corona-Maßnahmen sind in Niedersachsen seit Beginn der Pandemie
gezählt worden. Die Zahl bezieht sich auf den Zeitraum von Anfang
April 2020 bis Mitte September dieses Jahres, wie das
Innenministerium in Hannover auf dpa-Anfrage mitteilte. Zudem seien
rund 400 Straftaten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang
mit Corona festgestellt worden.

Um was für Straftaten oder Ordnungswidrigkeiten es sich dabei
handelt, konnte das Ministerium zunächst nicht sagen. Verstöße gegen

die Corona-Verordnung, wie etwa das Missachten der Maskenpflicht,
sind in der Regel Ordnungswidrigkeiten. Diese würden mit bis zu 25
000 Euro geahndet.

Das Ministerium wies darauf hin, dass die Polizeibehörden
entsprechende Verstöße und Daten unterschiedlich erfassen und
weiterleiten. Somit sei es schwierig, valide Daten zu den Verstößen
zu erhalten. Einige Dienststellen leiteten etwa entsprechende
Vergehen mit einer Sammelanzeige direkt an das zuständige
Gesundheitsamt weiter und nicht in ein polizeiliches
Bearbeitungssystem. Somit dürfte die tatsächliche Zahl der Verstöße

noch höher liegen. Laut Ministerium verwarnen zudem viele
Polizistinnen und Polizisten zunächst bei Verstößen gegen
Corona-Maßnahmen.