Weitere Corona-Lockerungen für Kulturbranche

München (dpa/lby) - Für die Kulturbranche in Bayern gibt es in der
Corona-Pandemie weitere Lockerungen. So dürfen kulturelle
Einrichtungen nun selbst entscheiden, ob sie Gäste im Abstand von 1,5
Meter platzieren - dann ohne Maskenpflicht für die Besucher - oder ob
auf Mindestabstände verzichtet wird - dann jedoch mit Maskenpflicht.
Das geht aus dem neuen Rahmenkonzept hervor, dass das
Kunstministerium am Sonntag vorstellte.

Bei kulturellen Veranstaltungen gilt ab einer Inzidenz von 35 die
3G-Regel, Besucher müssen also geimpft, genesen oder negativ getestet
sein. Bei mehr als 1000 Besuchern gilt die Regel draußen und drinnen
unabhängig davon, wie hoch die Zahl der Neuinfektionen pro 100 000
Einwohner binnen sieben Tagen ist. Draußen gilt auch bei größeren
Veranstaltungen nun keine Maskenpflicht mehr.

Mitwirkende müssen keine Maske tragen, wenn diese die künstlerische
Darbietung behindert. Zudem kann aus künstlerischen Erwägungen auch
auf den Mindestabstand bei den Mitwirkenden verzichtet werden.
Kontakte werden zwar weiter erfasst, aber nicht mehr bezogen auf den
Sitzplatz. Nun reichen die Kontaktdaten des Kartenkäufers aus.