NRW erlässt Übergangsregelung zur «3G-Pflicht» in Ratssitzungen

Düsseldorf/Salzkotten (dpa/lnw) - Räte, die nicht geimpft, getestet
oder genesen («3G-Regel») sind, können an Ratssitzungen
nordrhein-westfälischer Kommunen vorerst zwar weiter teilnehmen,
müssen jedoch abgesondert sitzen. Das verfügt ein aktualisierter
Erlass des Düsseldorfer Kommunalministeriums, der am Freitag im
Landtag vorgestellt worden ist. Damit wolle die Landesregierung
Rechtssicherheit schaffen bis ein Urteil des Oberverwaltungsgerichts
(OVG) NRW in dieser Streitfrage vorliege, heißt es in dem Erlass.
«Personen, die ihr individuelles Schutzinteresse höher als das der
Allgemeinheit bewerten», seien daher so zu platzieren, «dass von
ihnen keine gesundheitliche Gefahr für die Allgemeinheit» ausgehe.

Auslöser der Übergangsregelung: In erster Instanz hatte das
Verwaltungsgericht Minden am 8. September einem AfD-Ratsvertreter aus
Salzkotten recht gegeben, dass er nicht aus der Ratssitzung
ausgeschlossen werden dürfe, nur weil er keinen sogenannten
3G-Nachweis habe. Ein Ausschluss laut Coronaverordnung greife in das
freie Mandat eines Ratsmitglieds ein, so das Gericht. Dafür seien
hohe Anforderungen zu erfüllen. Eine Verordnung reiche als Grundlage
nicht aus. Nötig sei ein Gesetz. Die Stadt Salzkotten hatte daraufhin
angekündigt, beim OVG Beschwerde gegen den Beschluss einzulegen.

Die FDP lobte die im Kommunalausschuss vorgestellte Regelung. Die
3G-Regel für kommunale Gremien sei «verhältnismäßig und mit Blick
auf
die Vorbildfunktion der Räte und Kreistage auch vernünftig», betonte

der kommunalpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Henning
Höne, in einer Mitteilung. Gleichzeitig bleibe die FDP dabei, eine
Impfpflicht abzulehnen.