Ischgl: Richterin lässt keine Gutachten zu, Urteil ergeht schriftlich
Wien (dpa) - Bei dem ersten Prozess um die tödlichen
Corona-Ansteckungen im Tiroler Skiort Ischgl haben die Angehörigen
eines toten Patienten vorläufig einen Rückschlag erlitten. Die
Richterin im Wiener Landgericht ließ am Freitag keine weiteren
wissenschaftlichen Gutachten und Anträge auf Vorlage von
Behördenprotokollen zu, die der Klägeranwalt gefordert hatte. Die
Witwe und der Sohn eines an Corona gestorbenen Österreichers, der
sich bei der chaotischen Abreise aus Ischgl angesteckt haben soll,
fordern rund 100 000 Euro Schadenersatz vom Staat.
Da alle relevanten Informationen über das Handeln der Behörden
bekannt seien, werde das Verfahren geschlossen, sagte die Richterin
und kündigte ein schriftliches Urteil an. Dem Verfahren folgen in den
Tagen darauf weitere Klagen. Generell werfen die Kläger der Republik
vor, zu spät vor dem auch in Ischgl grassierenden Coronavirus gewarnt
und zu zögerlich reagiert zu haben.
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