Entwurf: Maskenpflicht könnte für einige Schüler gelockert werden

Seit Schulbeginn Anfang September müssen alle Schülerinnen und
Schüler in Niedersachsen Maske tragen. Das könnte sich künftig
zumindest für einige ändern.

Hannover (dpa/lni) - Jüngere Schülerinnen und Schüler in
Niedersachsen könnten von der geplanten überarbeiteten
Corona-Verordnung profitieren und künftig keine Maske mehr im
Unterricht tragen müssen. Wie aus einem Verordnungsentwurf
hervorgeht, müssen Kinder, die in die erste und zweite Klasse gehen,
keine Maske mehr tragen, wenn sie einen Sitzplatz in einem
Unterrichts- oder Arbeitsraum eingenommen haben. Ein entsprechender
Entwurf der Corona-Landesverordnung liegt der Deutschen
Presse-Agentur in Hannover vor. Alle Schülerinnen und Schüler im
Bundesland müssen derzeit im Unterricht noch Schutzmasken tragen. Die
derzeitige Corona-Landesverordnung gilt noch bis zum 22. September.
Mögliche Änderungen könnten somit kommende Woche in Kraft treten.

Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) hatte diese Woche im Landtag
bereits angekündigt, dass mit der sogenannten 2G-Regel künftig in
weiteren Bereichen die Maskenpflicht und das Abstandhalten wegfallen
sollen - etwa in Gastronomie, Kultur und Sport.

Nach der 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur
gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen
sind. Ein negativer Corona-Test reicht dann in der Regel nicht mehr
aus. In der derzeitigen Corona-Verordnung können Betreiber von
Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den Zugang auf Gäste
beschränken, die geimpft oder genesen sind. Dann muss zum Beispiel
keine Maske mehr getragen werden. Menschen bis 18 Jahren sollen
demnach auch ohne Impfung oder Genesung Zutritt bekommen, da sie sich
regelmäßig vor dem Schulbesuch testen. Kinder, die jünger als zwölf

Jahre sind, können sich noch nicht impfen lassen.

Laut des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbands (Dehoga)
befürwortet die Mehrheit der Gastronomen in Niedersachsen die
2G-Regel, erwartet aber auch, dass sie die angekündigten
Erleichterungen dann auch tatsächlich umsetzen können.

Für einen Wechsel von einer Corona-Warnstufe in die nächsthöhere muss

laut Weil künftig der entsprechende Leitwert bei dem
Krankenhausindikator erreicht sein - hinzukommen müsse dann ein
weiterer Indikator, entweder die Sieben-Tage-Inzidenz der
Neuinfektionen oder der Covid-19-Patienten auf den Intensivstationen.
Auch dort müssten jeweils die bereits bekannten Schwellenwerte
überschritten werden. Daneben werde auch die 50er Inzidenzschwelle
beibehalten, ab dem der Zutritt für bestimmte Bereiche auf Genesene,
Geimpfte und Getestete (3G) beschränkt werden soll.

In dem Verordnungsentwurf ist von drei Warnstufen die Rede. Erreicht
ein Landkreis oder eine kreisfreie Stadt die höchste Stufe, benötigen
demnach Ungeimpfte einen PCR-Test für Bereiche, die mit einer
Testpflicht verbunden sind.

An der bestehenden Corona-Verordnung hatte es beispielsweise von
Oppositionsparteien Kritik gegeben, weil einzelne Warnstufen, die
entscheidend für verschärfte Maßnahmen sind, nicht konkret benannt
worden seien.

«Auch wenn in der neuen Verordnung nun alle drei Warnstufen endlich
mit ihren Folgen definiert sind, ist die Verordnung weiterhin
unübersichtlich und zu komplex, um alltagstauglich eine Übersicht
über die geltenden Regeln zu bieten», kritisierte der
FDP-Fraktionsvorsitzende Stefan Birkner den Entwurf. Nach Ansicht
seiner Fraktion sollte die Maskenpflicht im Unterricht unabhängig vom
Alter der Schülerinnen und Schüler wegfallen.

Kritik zum Verordnungsentwurf kam ebenfalls von den Grünen:
«Transparenz und Verständlichkeit sehen anders aus. Diese Verordnung
ist noch umfangreicher und unverständlicher geworden, als die
vorherigen», bemängelte die gesundheitspolitische Sprecherin der
Fraktion, Meta Janssen-Kucz. «Fakt ist: wenn nur noch Experten die
Verordnung lesen und den Überblick behalten können, verlieren die
Maßnahmen an Akzeptanz und damit ihre Wirkung für ausreichenden
Gesundheitsschutz und den Schutz vor der Überlastung des
Gesundheitssystems.»