Veranstalter können auch nur für Geimpfte und Genesene öffnen

Hessen lockert die Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene mit einem
neuen 2G-Optionsmodell. In Restaurants, Cafés, Kinos oder bei
Friseuren, die dieses Prinzip anwenden, gibt es dann keine
Maskenpflicht und keine Abstandsregeln mehr.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Veranstalter und private Betreiber haben in
Hessen die Möglichkeit, nur noch geimpfte und genesene Menschen in
ihre Läden zu lassen. Dieses 2G-Optionsmodell ist ein Bestandteil der
neuen landesweiten Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung,
die seit Donnerstag in Kraft ist. Für Besucher gelten dann in den
teilnehmenden Einrichtungen - zum Beispiel Restaurants, Cafés, Kinos
oder Friseursalons - keine Maskenpflicht und keine Abstandsregeln.

Bei dem freiwilligen 2G-Modell fällt auch die sonst geltende
Beschränkung für die Zahl der Gäste in Innenräumen für Geimpfte u
nd
Genesene weg. Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahre können an den
2G-Angeboten und -veranstaltungen in Hessen auch ohne Impfung
teilnehmen.

Mit einem 2G-Modell sind Lockerungen für Menschen gemeint, die gegen
das Coronavirus geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind. Die
3G-Regel bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder negativ Getestete
Zutritt haben.

Ansonsten gilt in Hessen weiter in vielen Innenbereichen
verpflichtend die 3G-Regelung. Das trifft etwa für den Besuch von
Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten und
Gaststätten zu. Für Events und Veranstaltungen unter freiem Himmel
ist kein 3G-Nachweis mehr nötig. Die einzige Ausnahme sind
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen.

Wegen der steigenden Impfquote in Hessen entfällt nach der neuen
Corona-Verordnung in weiten Teilen auch die Kontaktdatenerfassung. In
Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen - zum Beispiel
Krankenhäusern, Alten- und Pflegeheimen - gilt das Prinzip jedoch
weiterhin. Auch beim Betrieb von Diskotheken und Bordellen ist sowohl
bei 3G als auch dem 2G-Optionsmodell die Kontaktdatenerfassung
Pflicht.

Kinder und Jugendliche müssen in den Schulgebäuden, also in den
Gängen und im Treppenhaus, noch immer eine medizinische Maske tragen.
Am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport ist das nicht mehr
nötig. In der Kita in Hessen gibt es keine Maskenpflicht.

Mit der neuen Verordnung rückt die Landesregierung für die
Beurteilung der Corona-Lage die Situation in den Krankenhäusern in
den Mittelpunkt. Der dafür vorgesehene Wert der
Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt aktuell 2,24, wie das
Sozialministerium auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte.
157 Patientinnen und Patienten lägen mit einer Covid-19-Infektion auf
Intensivstationen in hessischen Krankenhäuser. Davon würden 137
Menschen beatmet.

Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je
100 000 Einwohner in den vergangenen sieben Tagen wegen einer
Corona-Erkrankung im Krankenhaus landesweit neu aufgenommen wurden.
Die bislang zur Bewertung genutzte Sieben-Tage-Inzidenz zeigt die
Zahl der Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner innerhalb von sieben
Tagen. Im täglichen Bulletin des Sozialministeriums waren die neuen
Werte am Donnerstag zum Start der neuen landesweiten Verordnung noch
nicht aufgeführt. Das soll nach Angaben des Ministeriums ab Freitag
der Fall sein.

Die Sieben-Tage-Inzidenz der Corona-Infektionen lag am Donnerstag in
Hessen bei 90,9 nach 95,5 am Vortag. Binnen eines Tages wurden 1029
neue Ansteckungen und vier Todesfälle im Zusammenhang mit dem Virus
gemeldet. Seit Beginn der Pandemie gab es damit 324 068 Corona-Fälle
in Hessen.

Die Hospitalisierungsinzidenz und die Intensivbettenbelegung sind
laut Verordnung an ein zweistufiges Eskalationsstufenkonzept in
Hessen gekoppelt. Stufe eins wird demnach relevant, wenn der
Hospitalisierungswert über acht steigt oder die Zahl der
Intensivpatienten über 200 liegt. Weitergehende Maßnahmen zur
Eindämmung der Pandemie werden dann notwendig, etwa ein Testnachweis
nur noch mittels PCR-Test oder eine Ausweitung der 3G-Regel auf
weitere Bereiche.

Stufe zwei kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15
steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt. Nochmals
zusätzliche Maßnahmen werden dann notwendig. Dazu zählt nach der
Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung etwa der Zugang nur
noch für geimpfte und genesene Menschen.