Läden in Hessen können auch nur für Geimpfte und Genesene öffnen

Hessen lockert die Corona-Regeln für Geimpfte und Genesene mit einem
neuen 2G-Optionsmodell. In Restaurants, Cafés, Kinos und bei
Friseuren, die dieses Prinzip anwenden, gibt es dann keine
Maskenpflicht und keine Abstandsregeln mehr.

Wiesbaden (dpa/lhe) - Veranstalter und private Betreiber haben in
Hessen die Möglichkeit, nur noch geimpfte und genesene Menschen in
ihre Läden zu lassen. Dieses 2G-Optionsmodell ist ein Bestandteil der
neuen landesweiten Corona-Verordnung der hessischen Landesregierung,
die ab Donnerstag in Kraft ist. Für Besucher gelten dann in den
teilnehmenden Restaurants, Cafés, Kinos und Friseursalons keine
Maskenpflicht und keine Abstandsregeln.

Bei dem freiwilligen Corona-2G-Optionsmodell fällt auch die sonst
geltende Beschränkung für die Zahl der Gäste in Innenräumen für
Geimpfte und Genesene weg. Kinder und Jugendliche bis zwölf Jahre
können an den 2G-Angeboten und -veranstaltungen in Hessen auch ohne
Impfung teilnehmen.

Mit einem 2G-Modell sind Lockerungen für Menschen gemeint, die gegen
das Coronavirus geimpft oder von einer Erkrankung genesen sind. Die
Corona-3G-Regel bedeutet, dass nur Geimpfte, Genesene oder negativ
Getestete Zutritt haben.

Ansonsten gilt in Hessen weiter in vielen Innenbereichen
verpflichtend die 3G-Regelung. Das trifft etwa für den Besuch von
Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen, Sportstätten und
Gaststätten zu. Für Events und Veranstaltungen unter freiem Himmel
ist kein 3G-Nachweis mehr nötig. Die einzige Ausnahme sind
Veranstaltungen mit mehr als 1000 Gästen.

Wegen der steigenden Impfquote in Hessen entfällt nach der neuen
Corona-Verordnung in weiten Teilen auch die Kontaktdatenerfassung. In
Einrichtungen mit besonders gefährdeten Personen - zum Beispiel
Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheimen - gilt das Prinzip jedoch
weiterhin. Auch beim Betrieb von Diskotheken und Bordellen ist sowohl
bei 3G als auch dem 2G-Optionsmodell die Kontaktdatenerfassung
Pflicht.

Kinder und Jugendliche müssen in den Schulgebäuden, also in den
Gängen und im Treppenhaus, noch immer eine medizinische Maske tragen.
Am Sitzplatz, im Freien oder beim Schulsport ist das nicht mehr
nötig. In der Kita in Hessen gibt es keine Maskenpflicht.