Hinterbliebene von Germanwings-Absturz erwägen Klage gegen Bund

Hamm (dpa) - Nach der gerichtlichen Niederlage im Streit mit der
Lufthansa um zusätzlichen Schadenersatz erwägen die Hinterbliebenen
des Germanwings-Absturzes nun eine Klage gegen die Bundesregierung.
«Die Mandanten, mit denen ich gesprochen habe, neigen dazu, diesen
Schritt zu gehen», sagte Kläger-Anwalt Elmar Giemulla am Mittwoch der
Deutschen Presse-Agentur. Die Entscheidung sei aber noch nicht
gefallen. Am Dienstag waren die Hinterbliebenen auch in zweiter
Instanz vor dem Oberlandesgericht mit einer Forderung nach
zusätzlichem Schadenersatz von der Germanwings-Mutter Lufthansa
gescheitert.

Am 24. März 2015 hatte den Ermittlungen zufolge der früher unter
Depressionen leidende Co-Pilot das Flugzeug in den französischen
Alpen absichtlich gegen einen Berg gesteuert. Dabei kamen alle 150
Insassen ums Leben, viele davon aus NRW. Die Kläger argumentieren,
dass die Katastrophe hätte vermieden werden können, wenn bei
Untersuchungen des Co-Piloten genauer hingesehen worden wäre. Weil
deswegen eine schwerwiegende psychische Erkrankung unentdeckt blieb,
so das Argument, wurde ihm nicht rechtzeitig die Flugerlaubnis
entzogen.

Anders als die Kläger vertraten die Richter in Hamm jedoch wie schon
in der Vorinstanz die Auffassung, die Lufthansa sei der falsche
Adressat der Schmerzensgeld-Forderungen. Vielmehr nähmen die
flugmedizinischen Sachverständigen bei den Untersuchungen auf
Flugtauglichkeit eine staatliche Aufgabe war. Diese obliege der
Bundesbehörde Luftfahrtbundesamt. Daher sei der Bund der richtige
Anspruchsgegner, so das Gericht am Dienstag.

«Jetzt haben wir zumindest Klarheit, wer nach Auffassung des Gerichts
die Verantwortung für das Verhalten der Fliegerärzte trägt», sagte

Giemulla weiter. Das sei bei aller anfänglicher Enttäuschung über d
ie
gestrige Zurückweisung der Berufung für viele Hinterbliebene ein
wichtiger Aspekt. Vor einer etwaigen Klage will der Anwalt aber in
jedem Fall das Gespräch mit dem Luftfahrt-Bundesamt in Braunschweig
suchen.

«Wir hatten erwartet, dass das erstinstanzliche Urteil korrigiert
wird, weil wir stets die Lufthansa für verantwortlich gehalten
hatten. Sich von diesem Gedanken zu verabschieden, ist zunächst
irritierend», sagte Giemulla.