2G-Optionsmodell: Neue Corona-Regeln in Hessen

Frankfurt/Main (dpa/lhe) - Im Kultur-, Gastronomie- und
Veranstaltungsbereich dürfen Betreiber in Hessen künftig selbst
entscheiden, ob sie vom so genannten 2G-Modell Gebrauch machen. Was
bedeutet das konkret?

Was ist das 2G-Modell?

Beim 2G-Modell geht es um Menschen, die entweder gegen das
Corona-Virus geimpft sind oder nach einer Erkrankung als genesen
gelten. Veranstalter und private Betreiber haben künftig die
Möglichkeit, ausschließlich sie einzulassen. Ein negativer
Schnelltest reicht dann nicht mehr aus. Ausgenommen sind lediglich
Kinder unter zwölf Jahren. Auch das Personal muss sich an die
2G-Regel halten.

Was bedeutet das für die Betreiber?

Das 2G-Modell gibt Betreibern etwa von Cafés und Clubs die
Möglichkeit, nur noch geimpfte und genesene Gäste zu empfangen. Dies
gilt auch für Veranstalter von Events und Konzerten. Dann entfallen
wesentliche Einschränkungen wie Maskenpflicht, Abstandsregeln und
Kapazitätsbeschränkungen. So sollen wieder mehr Zuschauer, Besucher
und Gäste möglich sein.

Was ist das 3G-Modell und wo gilt es?

Grundsätzlich gilt in Hessen weiterhin das 3G-Modell, was für
Geimpfte, Genesene und Getestete steht. Diese Regel betrifft den
Innenbereich von Veranstaltungen, Freizeiteinrichtungen, Museen,
Sportstätten, Gaststätten sowie Betrieben mit körpernahen
Dienstleistungen - und zwar nicht nur für Gäste und Kunden, sondern
auch für Beschäftigte.

Was bedeuten die unterschiedlichen Modelle für Gastronomie, Kultur
und Veranstalter?

Gastronomen und Veranstalter können nun selbst entscheiden, welches
Modell sie wählen. Robert Mangold, Vorstandsmitglied des
Branchenverbandes Dehoga, hält das 2G-Modell vor allem in der
Veranstaltungsbranche für sinnvoll. Dadurch gebe es etwa die
Möglichkeit, Konzerte wieder in voll gefüllten Veranstaltungsräumen
zu veranstalten. «Diskotheken und Clubbetreiber kommen raus aus ihrem
Stigma, dass sie eineinhalb Jahre lang nicht arbeiten durften. Das
2G-Modell ist das Modell, das uns Stück für Stück wieder ans Licht
bringt.»

Bei Restaurants in der Stadtmitte vermutet der Experte, dass sich
Gastronomen weiterhin an 3G halten. Für Diskotheken, Konzerte und
Kulturveranstaltungen hingegen werde man sicherlich ab und an das
2G-Modell wählen. Mangold freut sich: «Es ist sehr schön, dass wir
entscheiden können, was wir wann machen.»

Wo gilt weiterhin die Maskenpflicht?

Die Maskenpflicht besteht weiterhin im Einzelhandel, in öffentlichen
Verkehrsmitteln und in Bahnhofsgebäuden. Außerdem soll im Freien
überall eine Maske getragen werden, wo es zu dichtem Gedränge kommen
kann und Abstände nicht eingehalten werden können. Im Innenbereich
von beispielsweise Gastronomie und Kultur soll weiterhin eine
medizinische Maske bis zum Sitzplatz getragen werden.

Welche Regelungen gelten in Schule und Kitas?

In Schulgebäuden muss weiterhin medizinische Maske getragen werden.
Am Sitzplatz, im Freien oder im Sportunterricht, dürfen Schulkinder
die Maske absetzen. Einen Negativnachweis wird zwei Mal pro Woche
fällig, in den ersten zwei Wochen nach den Ferien drei Mal. In Kitas
gibt es keine Maskenpflicht.

Welche Regelungen erwarten Studierende an Hochschulen?

Das kommende Wintersemester soll nach langer Zeit wieder überwiegend
in Präsenz stattfinden. Über eine 3G- und eine Maskenpflicht dürfen
Hochschulen selbst entscheiden.

Was gilt beim Shoppen, Sport und anderen Freizeitaktivitäten?

Geschäfte dürfen ohne Quadratmeterbegrenzung öffnen. Kundinnen und
Kunden müssen beim Einkaufen eine Maske tragen. Beim Sport und bei
Kulturveranstaltungen an der frischen Luft entfällt die Pflicht. Auch
bei körpernahen Dienstleistungen soll weiterhin Maske getragen
werden.

Wie hoch ist die aktuelle Impfquote?

Die Impfquote für vollständig Geimpfte lag nach Zahlen des
Robert-Koch-Instituts am Mittwoch bei 61,6 Prozent.