Kein Zutritt ohne Corona-Impfung - Brandenburg führt 2G-Option ein

Wie Berlin gewährt auch Brandenburg in der Corona-Pandemie Betreibern
von Gaststätten oder Veranstaltungen die Option, nur Geimpfte und
Genesene einzulassen. Für Kinder unter zwölf Jahren gilt allerdings
in beiden Ländern eine unterschiedliche Regelung.

Potsdam (dpa/bb) - Wer in Brandenburg nicht gegen Corona geimpft ist,
könnte in Lokalen, Hotels und bei Veranstaltungen künftig keinen
Zutritt bekommen. Das Kabinett beschloss am Dienstag in Potsdam, die
2G-Regel als Option für die Betreiber einzuführen. Sie hätten somit
die Möglichkeit, nicht Geimpfte oder nicht Genesene außen vor zu
lassen, teilte Regierungssprecher Florian Engels mit. Kinder unter
zwölf Jahren sind anders als in Berlin ausgenommen.

Für die eingelassenen Gäste fallen dann die Abstands- und die
Maskenpflicht weg. In Kitas, Schulen, Ämtern, Museen, Bibliotheken
und Schwimmbädern, im Einzelhandel und öffentlichen Nahverkehr gibt
es für Ungeimpfte keine Einschränkungen. Die Regelung gilt ab
Donnerstag bis 13. Oktober.

Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) verteidigte die 2G-Option
gegen Kritik der Opposition. Er halte es für mehr als gerechtfertigt,
denen wieder eine Einnahmemöglichkeit zu geben, die eineinhalb Jahre
keine Einnahmen haben konnten. «Dass wir diese Rechte dann verwehren
sollten, weil einige nicht geimpft sind oder sich nicht impfen lassen
wollen, das kann ich nicht nachvollziehen.»

Der Regierungschef rief eindringlich zum Impfen auf: «Wir werden
schwere Erkrankungen und weitere Todesfälle in Brandenburg nur mit
einer noch höheren Impfrate vermeiden können.» Innenminister Michael

Stübgen (CDU) sprach von einer «moralischen Verpflichtung», sich und

andere zu schützen.

KRITIK: AfD-Fraktionsvize Birgit Bessin sagte, Unternehmer brauchten
mehr Personal für die Kontrollen, das sie selbst bezahlen müssten.
Linksfraktionschef Sebastian Walter warnte vor einer «Spaltung der
Gesellschaft» und warf der rot-schwarz-grünen Landesregierung vor,
die Verantwortung zur Pandemiebekämpfung abzuschieben. Der
Fraktionsvorsitzende von BVB/Freie Wähler, Péter Vida, nannte die
2G-Regel «völlig inakzeptabel», weil damit Nicht-Geimpfte
benachteiligt würden. Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband
(Dehoga) Brandenburg hatte vor einer Zwei-Klassen-Gesellschaft
gewarnt.

QUARANTÄNE: Für Schulen und Kitas gilt ab Donnerstag, dass eine
Corona-Quarantäne auf möglichst wenige Kinder beschränkt werden soll.

Die Gesundheitsminister der Länder hatten beschlossen, dass bei einem
Corona-Fall nicht mehr grundsätzlich Quarantäne für die gesamte
Klasse angeordnet werden soll. Kinder ohne Symptome, die als enge
Kontaktpersonen in Quarantäne sind, sollen diese frühestens nach fünf

Tagen mit einem negativen Test beenden können.

AMPEL: In Brandenburg gilt künftig eine Corona-Warnampel mit der Zahl
der Krankenhauspatienten als wichtigster Messlatte. Wenn der Wert der
Neuaufnahmen pro 100 000 Einwohner innerhalb einer Woche im Land
größer als sieben ist, gilt das als Warnung; bei mehr als zwölf steht

die Ampel auf Rot. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne)
sagte, bei über sieben «werden wir uns als Landesregierung beraten,
welche weiteren Maßnahmen wir ergreifen wollen». Das könnte laut
Landesregierung die 3G-Regel sein mit Zutritt nur für Geimpfte,
Genesene oder Getestete oder die Ausweitung der 2G-Regel mit Zutritt
nur für Geimpfte und Genesene auf weitere Bereiche.

Derzeit liegt die Hospitalisierungsinzidenz bei 0,75, im Januar
betrug sie dagegen 21. Als Warnwert gilt auch, wenn mehr als 10
Prozent der verfügbaren Intensivbetten mit Covid-19-Patienten belegt
sind, bei über 20 Prozent würde der Alarmwert aktiviert. Die bekannte
Sieben-Tage-Inzidenz neuer Ansteckungen pro 100 000 Einwohner
innerhalb einer Woche bleibt auf kommunaler Ebene erhalten - bei mehr
als 100 ist der Warnwert übertroffen, bei mehr als 200 der Alarmwert.

GROßVERANSTALTUNGEN: Zu Veranstaltungen und Festivals, in Diskotheken
und Clubs sind nur bis zu 5000 Besucher gleichzeitig erlaubt. Diese
Obergrenze galt bisher nur in Landkreisen und kreisfreien Städten mit
einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von über 35 - dies entfällt. Für

Festivals galt bei dem Wert über 35 eine Obergrenze von 7000 Gästen.

CORONA-TESTPFLICHT: Sie bleibt für eine Sieben-Tage-Inzidenz neuer
Infektionen von über 20 in Landkreisen und kreisfreien Städten
bestehen; derzeit hat nur Frankfurt (Oder) einen Wert von unter 20.
Das Kabinett hatte darüber diskutiert, diese Grenze zu streichen. Für
Kinder bis zum vollendeten sechsten Lebensjahr und für Kinder, die
vom Schulbesuch zurückgestellt sind, gilt die Testpflicht nicht.