Was bedeutet der Systemwechsel für die Beurteilung der Corona-Lage?

Wiesbaden (dpa/lhe) - Mit einem neuen System will die Landesregierung
die Corona-Lage in Hessen eindeutiger abbilden. Was bedeutet das?

Bislang war die Sieben-Tage-Inzidenz das entscheidende Kriterium für
die Festlegung von Schutzmaßnahmen in Hessen. Angesichts des zu
verzeichnenden Impffortschritts wird mit der neuen landesweiten
Verordnung vor allem auf die Kapazitäten des Gesundheitswesens
geblickt. In einem zweistufigen Eskalationsstufenkonzept sind laut
Landesregierung nun die Hospitalisierungsinzidenz und die
Intensivbettenbelegung Indikatoren für weitreichendere
Schutzmaßnahmen.

Die Hospitalisierungsinzidenz beschreibt, wie viele Personen je
100 000 Einwohnern in den vergangenen sieben Tagen landesweit wegen
einer Corona-Erkrankung im Krankenhaus neu aufgenommen wurden. Die
Gesamtbettenbelegung und auch die Sieben-Tage-Inzidenz der
Neuinfektionen werden mit der ab Donnerstag geltenden Verordnung wie
auch die Anzahl der vollständig gegen eine Corona-Erkrankung
geimpften Personen als weitere Faktoren weiterhin berücksichtigt und
beobachtet.

STUFE 1 wird relevant, wenn der Hospitalisierungswert über acht
steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 200 liegt.
Weitergehende Maßnahmen zur Eindämmung der Pandemie werden dann
notwendig, etwa ein Testnachweis nur noch mittels PCR-Test oder eine
Ausweitung der 3G-Regel auf weitere Bereiche.

STUFE 2 kommt zum Tragen, wenn der Hospitalisierungswert über 15
steigt oder die Zahl der Intensivpatienten über 400 liegt.
Nochmals zusätzliche Maßnahmen werden notwendig, etwa Zugang nur noch
mit 2G - also nur für Geimpfte und Genesene.

Die aktuelle Hospitalisierungsinzidenz in Hessen liegt nach Angaben
der Landesregierung bei 2,51. Die Zahl der belegten Intensivbetten
beträgt 146, 10 davon Verdachtsfälle.