Beatmung falsch gelegt - Klinik zahlt Familie 80 000 Euro

Neubrandenburg (dpa/mv) - Für einen Behandlungsfehler bei der
Beatmung einer Rentnerin zahlt ein Krankenhaus den Angehörigen der
Frau 80 000 Euro. Auf diesen Vergleich haben sich die Familie
der Geschädigten, die Klinik und das Landgericht in Neubrandenburg am

Dienstag in einem Zivilprozess geeinigt. «Der Vergleich ist
rechtskräftig», sagte Richter Christian Weidlich. Der Streitwert
hatte bei 163 000 Euro gelegen.

Der Fall hatte sich 2014 ereignet. Die Frau aus der Region
Neubrandenburg war verletzt zu Hause gefunden und in die Klinik
gebracht worden. Dort hatte ein Mediziner die Beatmung gelegt,
allerdings nicht fachgerecht, wie ein medizinischer Gutachter bei dem
Prozess erläuterte. In der Folge trat Sauerstoffmangel im Gehirn ein,
die Rentnerin musste wiederbelebt werden. (AZ: 4 O 470/19)

Nach dem Krankenhausaufenthalt habe die 72-Jährige nicht mehr
sprechen können und kam in ein Pflegeheim. 2018 sei die Rentnerin
gestorben. Der Gutachter kritisierte, dass die falsche Installation
der Beatmung bei der Patientin fast zehn Minuten dauerte, so dass die
Sauerstoffwerte stetig sanken, ohne dass etwas geändert wurde. Solche
Fehlinstallationen passierten mitunter in Kliniken, aber sie müssten
innerhalb von 30 bis 60 Sekunden behoben werden. Für die Klinik steht
eine Versicherung für die Zahlung ein.