Corona-Pandemie: Sachsen führt 2G-System als Optionsmodell ein

Der Spielraum für Impfverweigerer in Sachsen wird kleiner. Nach
Hamburg will nun auch der Freistaat ein 2G-Modell einführen. Es soll
für Veranstalter freiwillig sein.

Dresden (dps/sn) - Sachsen will mit der neuen Corona-Schutzverordnung
das sogenannte 2G-System als Optionsmodell einführen. Demnach sollen
nur noch Geimpfte und Genesene Zugang zu Restaurants, Einrichtungen
oder Events von bis zu 5000 Menschen erhalten, wenn der Veranstalter
das für sich selbst entscheidet, teilte Staatskanzleichef Oliver
Schenk (CDU) am Dienstag in Dresden mit. Im Gegenzug bestehe die
Möglichkeit, Beschränkungen wie die Maskenpflicht und das
Abstandsgebot aufzuheben. Allerdings muss eine Einlasskontrolle
erfolgen.

Die Regelung soll für Gäste und Personal gleichermaßen gelten. Unklar

ist bisher, ob Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren und Menschen,
die sich nicht impfen lassen können, beim Besuch entsprechender
Einrichtungen einen Test benötigen. Das Kabinett in Dresden hatte am
Dienstag lediglich Eckpunkte der neuen Schutzverordnung besprochen,
die in der kommenden Woche beschlossen werden und dann bis 21.
Oktober gelten soll. Zunächst werden die Eckpunkte zur Anhörung
freigegeben. Danach sollen die Details feststehen.

Insgesamt will Sachsen die bestehende Corona-Verordnung in drei
Punkten ändern. Neben der 2G-Option führt man zusätzlich eine
«Hospitalisierungsstufe» ein und passt die eigenen Regelungen damit
an das geänderte Infektionsschutzgesetz des Bundes an. So soll die
Vorwarnstufe auch dann in Kraft treten, wenn sieben Corona-Patienten
pro 100 000 Einwohner im Krankenhaus liegen. Die Überlastungsstufe
greift bei einem Wert von zwölf Patienten. Aktuell ist man in Sachsen
aber weit davon entfernt. Laut Schenk lag der Indikator am Dienstag
bei 0,94 - 84 Normalbetten und 32 Intensivbetten waren mit
Corona-Patienten belegt.

Ein Betten-Indikator existiert schon in der aktuellen sächsischen
Verordnung. Die Vorwarnstufe liegt bei 650 belegten Krankenhausbetten
auf Normal- oder 180 auf Intensivstationen. Bei 1300 beziehungsweise
420 ist die Überlastungsstufe erreicht, dann gelten das 2G-System und
zusätzliche Kontaktbeschränkungen. Zudem folgen Einschränkungen des
Unterrichtes und in Kitas. Sachsen will nun beide Regelungen
kombinieren und sich damit für die vierte Pandemiewelle rüsten.

Ein dritter Punkt der neuen Corona-Schutzverordnung betrifft eine
Ausnahmeregelung am Tag der Bundestagswahl am 26. September. Im
Wahllokal muss eine Maske getragen. Auf eine Kontaktnachverfolgung
und einen 3G-Nachweis (geimpft - genesen - getestet) will man aber
verzichten.