2G-Regel für weitere Bereiche in Niedersachsen

Hannover (dpa/lni) - Die sogenannte 2G-Regel soll in Niedersachsen
künftig in mehr Bereichen angewendet werden können - etwa in der
Gastronomie, der Kultur, bei Veranstaltungen oder dem Sport. Das
kündigte Ministerpräsident Stephan Weil (SPD) am Dienstag im Landtag
in Hannover an. Dort sollen dann die Maskenpflicht und das
Abstandhalten entfallen.

Menschen bis 18 Jahren sollen demnach auch ohne Impfung oder Genesung
Zutritt bekommen, da sie sich regelmäßig vor dem Schulbesuch testen.
Kinder, die jünger als zwölf Jahre sind, können sich noch nicht
impfen lassen. Die derzeitige Corona-Landesverordnung gilt noch bis
zum 22. September. Die Ausweitung der 2G-Regel wird somit
voraussichtlich in der kommenden Woche umgesetzt.

Nach der 2G-Regel wird der Zutritt zu bestimmten Bereichen nur
gewährt, wenn Menschen gegen das Coronavirus geimpft oder genesen
sind. Ein negativer Corona-Schnelltest reicht dann in der Regel nicht
mehr aus. In der derzeitigen Corona-Verordnung können Betreiber von
Diskotheken, Clubs und Shisha-Bars bereits den Zugang auf Gäste
beschränken, die geimpft oder genesen sind. Dann muss zum Beispiel
keine Maske mehr getragen werden. Privaten Veranstaltern ist es
bereits freigestellt, die 2G-Regel einzuführen. Weitere Lockerungen,
zum Beispiel der Wegfall der Maskenpflicht, ist damit dann jedoch
nicht verbunden.