Hamburger Gericht: Tanzen auf großer Geburtstagsparty nur mit Masken

Hamburg (dpa/lno) - Auch auf einer großen privaten Geburtstagsfeier
darf in Hamburg nicht ohne Maske getanzt werden, selbst wenn alle
Gäste gegen Corona geimpft oder genesen sind. Eine Party mit rund 100
Teilnehmern sei nach der Corona-Verordnung wie eine Veranstaltung in
Innenräumen zu behandeln, urteilte das Oberverwaltungsgericht in
einer unanfechtbaren Eilentscheidung (Az: 5 Bs 219/21). In erster
Instanz hatte das Verwaltungsgericht das maskenlose Tanzen zunächst
erlaubt, wie ein Gerichtssprecher am Montag mitteilte. Dagegen hatte
die Stadt Hamburg Beschwerde eingelegt.

Der Kläger hatte seinen 40. Geburtstag mit 98 Gästen in einem 270
Quadratmeter großen Penthouse mit zwei Außenterrassen auf St. Pauli
feiern wollen. Er berief sich dabei auf die Regelung für private
Zusammenkünfte, bei deren Beschränkung auf zehn Personen geimpfte und
genesene Menschen nicht mehr mitgezählt werden.

Das Oberverwaltungsgericht folgte jedoch der Argumentation der Stadt,
wonach eine Party mit fast 100 Gästen einer Veranstaltung
gleichzustellen sei. Sie sei also eine «Tanzlustbarkeit» im Sinne der
Corona-Verordnung. Dabei müssten die Gäste auch bei einer
2G-Zutrittsbeschränkung eine Maske tragen, denn die Impfung biete
keinen absoluten Schutz vor Ansteckung.

Das Gericht verwies auf die bislang 1170 festgestellten
Impfdurchbrüche. Die Zahl entspricht nach Angaben der
Gesundheitsbehörde einem Anteil von 0,11 Prozent aller 1 111 061
Personen, die bis zum 23. August in Hamburg vollständig geimpft
wurden.