Unternehmerverband gibt Laumann recht

Düsseldorf (dpa/lnw) - Die Landesvereinigung der Unternehmensverbände
hält das Streichen der Quarantäne-Entschädigung für Ungeimpfte durc
h
die Landesregierung für richtig. Wer sich trotz der dringenden
Impfempfehlung der Arbeitgeber an alle Beschäftigten gegen eine
Impfung entscheide, müsse mit Einschränkungen rechnen. «Das gilt auch

für den Arbeitsplatz», erklärte Hauptgeschäftsführer Johannes
Pöttering am Freitag in Düsseldorf.

Arbeitgeber dürften keine einseitigen Nachteile haben, weil sich
einzelne Beschäftigte nicht impfen lassen wollen.
«Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann hat daher recht: Wer nicht
geimpft ist, deswegen in Quarantäne muss und daher seine Arbeit nicht
machen kann, kann weder von der Allgemeinheit noch vom Arbeitgeber
eine Weiterzahlung seiner Vergütung verlangen.» Pöttering hatte sich

zuvor bereits ähnlich in der «Rheinischen Post» geäußert.

Für Verdienstausfälle bei Quarantäne zahlt NRW demnächst in der Reg
el
keine Entschädigungen mehr an Ungeimpfte. Das Land lässt entsprechend
des Infektionsschutzgesetzes des Bundes zum 11. Oktober die Regelung
für Ungeimpfte auslaufen. Anspruch hat weiterhin, wer sich aus
Gesundheitsgründen nicht impfen lassen kann. Das gilt auch für
Genesene und Geimpfte, die wegen Erkrankungen in Quarantäne müssten.