NRW stellt Entschädigungen für Ungeimpfte in Quarantäne ein

Düsseldorf (dpa) - Für Verdienstausfälle bei Quarantäne zahlt
Nordrhein-Westfalen demnächst in der Regel keine Entschädigungen mehr
an Ungeimpfte. Das Land werde entsprechend dem Infektionsschutzgesetz
des Bundes zum 11. Oktober die Regelung für Ungeimpfte auslaufen
lassen, teilte das Gesundheitsministerium am Freitag in Düsseldorf
mit. Einen Anspruch hätten jedoch weiterhin Menschen, die sich aus
gesundheitlichen Gründen nicht gegen Corona impfen lassen könnten.
Das gelte auch für Genesene und Geimpfte, die aufgrund von so
genannten Impfdurchbrüchen oder Neuerkrankungen in Quarantäne
müssten.

NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) hatte diesen Schritt
bereits am Donnerstag im Landtag angekündigt und dabei den Begriff
der Lohnfortzahlung genannt. Im Falle einer behördlich angeordneten
Quarantäne haben Arbeitnehmer laut Infektionsschutzgesetz Anspruch
auf Entschädigung. Im Gesetz stehe aber klar, wenn eine Quarantäne
etwa durch Impfen vermieden werden könne, bestehe kein Anspruch,
erläuterte Laumann. Die Quarantäne könne nach seiner Auffassung keine

gesamtstaatliche Aufgabe auf Dauer bleiben.

Nach Ministeriumsangaben wurden in NRW bislang rund 120 Millionen
Euro für Entschädigung des Verdienstausfalls in Zusammenhang mit
einer behördlich angeordneten Quarantäne ausgegeben. Laumann
begründete den Kurswechsel am Freitag damit, dass mittlerweile ein
flächendeckendes Impfangebot zur Verfügung stehe, so dass der Grund
für die bisherige Ausnahmeregelung entfallen sei.