Unterricht in der Pandemie: Was gilt nach den Sommerferien? Von Vanessa Reiber, dpa

Während in Baden-Württemberg die Infektionszahlen steigen, beginnt
von Montag (13. September) an der Schulunterricht in Präsenz. Das
Kultusministerium hat ein neues Sicherheitskonzept vorgelegt. Was
gilt zum Schulbeginn?

Stuttgart (dpa/lsw) - Schluss mit Ausschlafen und Freibad - im
Südwesten beginnt am Montag das neue Schuljahr für rund 1,5 Millionen
Schülerinnen und Schüler. Kultusministerin Theresa Schopper (Grüne)
will die Schulen offenhalten. Die Infektionszahlen sollen dabei
zunächst kaum mehr eine Rolle spielen. Ein Überblick über das, was
nun in den Klassenräumen gilt:

Was ist mit der Maskenpflicht?

Die Maske bleibt den Schülerinnen und Schülern nun doch länger
erhalten. Sie gilt inzidenzunabhängig in den Schulen. Sie muss
demnach auch in Land- oder Stadtkreisen mit niedrigen
Infektionszahlen immer getragen werden. Zunächst sollte die
Maskenpflicht nur in den ersten zwei Wochen nach den Ferien gelten.
Im Sportunterricht, beim Singen sowie beim Essen und Trinken muss
keine Maske getragen werden. Auch bei Prüfungen und auf dem Schulhof
gelten Ausnahmen, aber nur wenn ausreichend Abstand zwischen zwei
Schülern eingehalten werden kann.

Was passiert bei einem Corona-Fall in der Klasse?

Wenn ein Schüler oder eine Schülerin positiv auf das Virus getestet
wird, müssen die Mitschülerinnen und Mitschüler nicht automatisch in

Quarantäne. Es gilt: Testen statt Quarantäne. Nach einem bekannten
Fall müssen sich alle Schülerinnen und Schüler einer Klasse, die
nicht geimpft oder genesen sind, fünf Tage lang mindestens mit einem
Schnelltest täglich testen. Sollte es dann einen Ausbruch geben - 20
Prozent positiver Tests in einer Klasse in zehn Tagen - kann das
Gesundheitsamt auch die Quarantäne für die gesamte Klasse anordnen.
Außerdem darf die betroffene Klasse oder Lerngruppe nicht mit anderen
Schülern gemischt werden - zum Beispiel in Fremdsprachenkursen.

Gibt es eine Testpflicht an Schulen?

Ungeimpfte Kinder und Jugendliche müssen sich regelmäßig auf das
Coronavirus testen - in den ersten zwei Schulwochen sind zwei
Schnelltests pro Woche Pflicht. Von der dritten Schulwoche an (27.
September) müssen Schülerinnen und Schüler dreimal die Woche einen
Corona-Schnelltest machen - bei PCR-Tests bleibt es bei zweimal.
Davon ausgenommen sind Geimpfte und Genesene. Ungeimpfte Lehrkräfte
müssen sich von Montag an täglich vor Arbeitsbeginn auf das
Coronavirus testen.

Wer kontrolliert die Nachweise?

Nach Angaben des Kultusministeriums liegt die Verantwortung hier bei
den Schulen. Niemand sei verpflichtet, einen Impf- oder
Genesennachweis vorzulegen, erklärte ein Sprecher. Aber: Wer keinen
Nachweis zeige, müsse sich testen.

Wie viele Jugendliche sind geimpft?

Mitte August und damit mitten in den Sommerferien hatte sich die
Ständige Impfkommission (Stiko) für eine Impfempfehlung der 12- bis
17-Jährigen ausgesprochen. In Baden-Württemberg gehören laut
Sozialministerium rund 625 000 Jugendliche zu dieser Altersgruppe.
Von ihnen haben laut Robert Koch-Institut 32 Prozent eine erste
Impfdosis bekommen. Gut ein Viertel der Altersgruppe ist demnach
vollständig geimpft (Stand 9. September).

Was ist im Winter? 

Die Bildungsgewerkschaft (GEW) und der Verband der Berufschullehrer
befürchten, dass Schulen wieder geschlossen werden könnten. Mit der
Abkehr vom Inzidenzwert enthält die aktuelle Schul-Verordnung keine
Regel mehr, wann Klassen oder ganze Schulen in den Wechsel- oder
Fernunterricht übergehen sollen.

Kultusministerin Schopper hat den «festen Vorsatz», Präsenzunterricht

anzubieten. Ob die Schulen im Herbst oder Winter wieder dichtmachen
müssen wie schon während der ersten drei Corona-Wellen, wollte sie
zuletzt nicht ausschließen.