Drei Corona-Warnstufen - was ändert sich ab Sonntag?

Rheinland-Pfalz hat seine 26. Corona-Bekämpfungsverordnung
veröffentlicht. Das Prinzip «2G plus» bestimmt, wie viele lediglich
getestete Menschen zu den unbegrenzt zugelassenen Geimpften und
Genesenen hinzukommen dürfen.

Mainz (dpa/lrs) - Für die Corona-Bestimmungen in Rheinland-Pfalz gibt
es ab Sonntag eine neue Grundlage. Das Ausmaß von Einschränkungen
richtet sich dann nicht mehr allein nach der Inzidenz von
Infektionen, sondern zusätzlich auch nach der Belegung der
Krankenhäuser und Intensivstationen mit Covid-Patienten. Die zunächst
bis zum 10. Oktober befristete Landesverordnung unterscheidet dabei
drei Warnstufen, außerdem gilt das Prinzip «2G plus». Im Einzelnen
bedeutet dies:

WARNSTUFEN: Jeder Landkreis und jede Stadt wird einer von drei
Warnstufen zugeordnet, je nach Infektionsinzidenz (Zahl der
Corona-Infektionen bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen),
Hospitalisierungsinzidenz (Zahl der Krankenhauseinweisungen von
Covid-Patienten bezogen auf 100 000 Einwohner in sieben Tagen) und
Intensivbettenbelegung (Anteil von Covid-Patienten auf der
Intensivstation an der Gesamtzahl der Intensivbetten). Die aktuellen
Werte werden auf der Web-Site des Landesuntersuchungsamtes
Rheinland-Pfalz veröffentlicht.

2G PLUS: Für Geimpfte und Genesene (2G) sind unbegrenzte
Zusammenkünfte möglich. Dazu kann eine bestimmte Anzahl von lediglich
getesteten Menschen hinzukommen (plus). Der Zutritt von nicht
immunisierten, also weder geimpften noch genesenen Menschen wird mit
höherer Warnstufe schrittweise reduziert, um eine Überlastung des
Gesundheitssystems zu verhindern. Kinder bis einschließlich elf
Jahren zählen nicht mit, da eine Impfung derzeit erst ab 12 Jahren
zugelassen ist.

ÖFFENTLICHER RAUM: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten
Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 25 Menschen, in
Warnstufe 2 maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen.

VERANSTALTUNGEN INNEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten
Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 250 Menschen, in
Warnstufe 2 maximal 100 und in Warnstufe 3 maximal 50.

VERANSTALTUNGEN AUSSEN: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten
Menschen beträgt in der Warnstufe 1 höchstens 1000 Menschen mit
festen Plätzen, in Warnstufe 2 maximal 400 und in Warnstufe 3 maximal
200 Personen.

GASTRONOMIE: Das Plus-Kontingent der lediglich getesteten Menschen
beträgt in der Warnstufe 1 höchsten 25 Menschen, in Warnstufe 2
maximal 10 und in Warnstufe 3 maximal 5 Personen. Im Außenbereich
entfällt die Testpflicht.

SCHULEN: Bei Warnstufe 1 besteht lediglich eine Maskenpflicht im
Gebäude, nicht aber am Platz und im Freien. Bei Warnstufe 2 besteht
die Maskenpflicht in den weiterführenden Schulen auch am Platz, also
während des Unterrichts im Klassenraum. Erst in der Warnstufe 3
müssen auch die Kleinen in der Grundschule eine Maske im Unterricht
tragen.

GOTTESDIENSTE: In geschlossenen Räumen gilt neben dem Abstandsgebot
eine durchgehende Maskenpflicht. Beides entfällt, wenn in
geschlossenen Räumen nicht mehr als 25 nicht-immunisierte Menschen
teilnehmen. Bei Warnstufe 2 sind es 10, bei Warnstufe 3 lediglich 5
Menschen.

CLUBS: Die bisher gesonderten Bestimmungen entfallen. Damit gelten
auch beim Tanzen die für Veranstaltungen vorgesehenen Bestimmungen.