Urlaub in Europa - Was geht und was nicht? Von den dpa-Korrespondentinnen und -korrespondenten
Ob Strandurlaub oder Sightseeing-Trip: Wer verreist, muss in der
Corona-Pandemie weiterhin mit Einschränkungen rechnen. Was gilt wo in
Europa?
Berlin (dpa) - Während der Spätsommer in Deutschland noch mal
durchstartet, lädt das Wetter auch vielerorts in Europa zum
Badeurlaub oder Städtetrip ein. Nach wie vor schränkt Corona Reisende
allerdings ein. Ein Überblick über aktuelle Regeln in beliebten
Urlaubsländern:
ITALIEN: Die täglichen Fallzahlen steigen tendenziell leicht. Seit
dem 1. September gelten für Reisende weitere Corona-Regeln im Land.
Im Fernbahnverkehr, auf Inlandsflügen und
Langstrecken-Busverbindungen sowie auf Fähren, die zwischen zwei
Regionen verkehren, ist der sogenannte Grüne Pass (Green Pass)
Pflicht. Das ist ein digitaler oder ausgedruckter Nachweis über eine
Impfung, einen negativen Test oder dass man von der Krankheit genesen
ist. Italien erkennt dabei den in der EU gültigen Corona-Pass an.
Außerdem ist ein solcher Nachweis nötig, um innen im Restaurant zu
essen oder in ein Museum zu gehen. Wer nach Italien reist, braucht
ein Einreiseformular und den Nachweis über Impfung, Genesung oder
negativen Test.
SPANIEN: Reisen ins liebste ausländische Urlaubsland der Deutschen
sind gerade etwas einfacher geworden: Spanien wird von Deutschland
nicht mehr als Corona-Hochrisikogebiet geführt. Damit sind alle
Quarantänepflichten für Rückkehrende entfallen. Spanien wiederum
stuft Deutschland noch mindestens bis kommenden Sonntag als
Risikogebiet ein: Alle Besucher aus Deutschland ab zwölf Jahren
müssen bei Einreise eine Impfung, eine Genesung oder einen negativen
Test nachweisen können. Die Sieben-Tage-Inzidenz fällt seit Wochen
und liegt bei etwa 90, kaum höher als in Deutschland. In Spanien gibt
es nur noch vereinzelt Sperrstunden, Kapazitätsbeschränkungen oder
Versammlungsverbote.
PORTUGAL: Die Corona-Lage verbessert sich, viele Einschränkungen sind
weggefallen. Aber noch immer gilt Maskenpflicht in öffentlichen
Innenräumen sowie in öffentlichen Verkehrsmitteln und auch im Freien,
wenn ein Mindestabstand von zwei Metern zu nicht im selben Haushalt
Lebenden unmöglich ist. Zum Besuch der Innenbereiche vieler
Einrichtungen muss ein Impf-, ein Genesenennachweis oder ein
negativer Test vorgelegt werden. Bei Einreise muss jeder ab 12
Jahren, der nicht geimpft oder genesen ist, einen negativen Test
vorlegen. Inzwischen gilt nur noch die Algarve als Hochrisikogebiet.
Bei der Rückreise aus dieser Region müssen alle, die nicht geimpft
oder genesen sind, in Deutschland für zehn Tage in Quarantäne. Diese
kann nach fünf Tagen mit einem negativen Test beendet werden.
TÜRKEI: Das Land gilt nach wie vor als Hochrisikogebiet: Menschen,
die nicht geimpft oder genesen sind, müssen nach der Rückreise nach
Deutschland in Quarantäne. Wer aus Deutschland in die Türkei reisen
will, braucht einen negativen Schnelltest (nicht älter als 48
Stunden) oder einen PCR-Test (nicht älter als 72 Stunden). Geimpfte
und Genesene können mit Nachweis einreisen. Bei der Rückreise nach
Deutschland muss weiterhin wie bei allen Hochrisikogebieten entweder
ein negativer PCR-Test, der Nachweis über eine Genesung oder eine
vollständige Impfung vorgelegt werden. Cafés, Restaurants und andere
Gast-Einrichtungen sind geöffnet, es gibt keine
Ausgangsbeschränkungen mehr.
FRANKREICH: Die Infektionslage hat sich bis auf die stark betroffenen
Überseegebiete inzwischen entspannt. Zwei Regionen und die Insel
Korsika stuft Deutschland weiter als Hochrisikogebiet ein. Bei der
Einreise nach Frankreich ist ein negativer Test, ein Impf- oder
Genesungsnachweis erforderlich, ebenso für Fahrten mit dem Reisebus
oder Fernzug. Dasselbe gilt für den Besuch von Bars, Restaurants,
Museen sowie großen Einkaufszentren. Als Nachweis wird dazu ein
digitaler «Gesundheitspass» - eine Handy-App - genutzt, darin lässt
sich auch der deutsche Impfnachweis speichern. In einzelnen Gegenden
gibt es strengere Regeln wie etwa eine Maskenpflicht im Freien.
KROATIEN: Von Touristen wird eine Bescheinigung verlangt, die belegt,
dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Hotels empfangen Gäste
ohne Einschränkungen. Gaststätten und Cafés dürfen auch in ihren
Innenbereichen bewirten, aber nur an den Tischen, zwischen denen
Abstände einzuhalten sind. An öffentlichen Versammlungen darf nur
eine bestimmte Anzahl an Menschen teilnehmen.
GRIECHENLAND: Kreta und die südliche Ägäis mit Urlaubsinseln wie
Rhodos, Kos, Mykonos und Naxos gelten wegen hoher Inzidenzen
weiterhin als Hochrisikogebiete. Nach der Rückkehr nach Deutschland
müssen Urlauber für zehn Tage in Quarantäne, sofern sie nicht geimpft
oder genesen sind. Die Quarantäne kann nach fünf Tagen mit einem
negativen Test beendet werden. Auf Kreta hat sich die Lage leicht
verbessert. Seit Montag gilt ein Mini-Lockdown nur noch für die
Region Iraklio: Es gilt ein Ausgehverbot zwischen 1.00 Uhr und 6.00
Uhr. Mini-Lockdowns gelten auch für einige Inseln sowie für einen
Teil der Halbinsel Peloponnes.
ÖSTERREICH: Die vierte Corona-Welle nimmt in Österreich langsam Fahrt
auf. Zuletzt wurden fast 2000 Neuinfektionen am Tag gezählt, bezogen
auf die Einwohnerzahl entspräche das etwa 18 000 Fällen in
Deutschland. Nur wer getestet, geimpft oder genesen ist, kann in
Restaurants und Hotels gehen oder Veranstaltungen besuchen. Seit 1.
September gilt: In Wien verlieren Antigen-Schnelltests nach 24
Stunden ihre Gültigkeit, PCR-Tests nach 48 Stunden. Im Rest des
Landes sowie für die Einreise sind sie jeweils 48 beziehungsweise 72
Stunden gültig. Maskenpflicht gilt hauptsächlich noch in Supermärkten
und in Bus und Bahn; in Wien müssen in allen Geschäften Mund und Nase
bedeckt werden.
SCHWEIZ: Angedachte Verschärfungen etwa für den Zutritt zu
Restaurant-Innenräumen, Bars oder Veranstaltungen nur noch für
Geimpfte, Genesene oder Getestete setzt die Schweizer Regierung
vorerst nicht um. Ein Nachweis über Test, Impfung oder Genesung ist
bislang nur für Diskotheken, Tanzlokale und bei Großveranstaltungen
nötig. Das EU-Zertifikat wird anerkannt. In Geschäften, Restaurants,
Theatern, Sporthallen und im öffentlichen Verkehr gilt Maskenpflicht.
Flugpassagiere ohne Zertifikat brauchen zur Einreise einen negativen
Corona-Test. Auf dem Landweg ist die Einreise ohne Auflagen möglich.
Die Inzidenz in der Schweiz war zuletzt fast dreimal so hoch wie in
Deutschland.
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