Brandenburg verschärft Testpflicht-Grenze für Volksfeste und Fußball

Potsdam (dpa/bb) - Brandenburg verschärft ab diesem Montag die
Corona-Testpflicht für Volksfeste, Fußballspiele und Open-Air-Kino im
Freien, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz über 20 liegt. Das war am
Sonntag - außer in Frankfurt (Oder) - in allen Landkreisen und
kreisfreien Städten der Fall. Die Brandenburgerinnen und
Brandenburger müssen sich nun schon testen lassen, wenn die
Besucherzahl bei über 500 liegt und nicht erst bei über 750 - falls
man noch nicht geimpft oder genesen ist. Für Vereinssitzungen oder
ähnliche Veranstaltungen in Innenräumen ohne Unterhaltungscharakter
halbiert sich ab dann die Grenze für eine Testpflicht von über 200
auf über 100.

Die landesweite Zahl im Krankenhaus aufgenommener Corona-Patienten
soll aber die Sieben-Tage-Inzidenzen der Landkreise und kreisfreien
Städte als Leitmaß für Regeln ablösen. Dies hatten Bundestag und
Bundesrat beschlossen.

Das Kabinett berät voraussichtlich am Dienstag über eine neue
Corona-Verordnung. Erwogen wird die Einführung der sogenannten
2G-Regel. Das steht im Entwurf für die dritte
SARS-CoV-2-Umgangsverordnung, die der dpa vorliegt. Bei dieser Regel
können zum Beispiel Gastwirte oder Veranstalter selbst entscheiden,
ob sie nur Geimpfte und Genesene (2G) einlassen.