OLG Thüringen: Bußgeld wegen Verstoß gegen Kontaktverbot rechtswidrig
Jena (dpa/th) - Ein von der Stadt Weimar wegen eines Verstoßes gegen
das Kontaktverbot nach der 3. Thüringer Corona-Verordnung verhängtes
Bußgeld war rechtswidrig. Das entschied das Oberlandesgericht bereits
am 10. August, wie das Gericht am Dienstag in Jena mitteilte
(Az.: 1 OLG 121 SsRs 30/2). Die Richter begründeten das damit, dass
das Gesundheitsministerium in Erfurt für den Erlass der Verordnung
nicht zuständig gewesen sei.
Im konkreten Fall ging es um ein Bußgeld in Höhe von 200 Euro. Ein
Weimarer hatte sich mit sechs anderen Menschen auf seinem Grundstück
getroffen, obwohl das laut Eindämmungsverordnung untersagt war. Gegen
den Bußgeldbescheid der Stadt legte er Einspruch ein. Das Amtsgericht
Weimar stellte zwar fest, dass der Mann gegen das Kontaktverbot
verstoßen hatte, sprach ihn aber dennoch frei und begründete dies
damit, dass die Verordnung verfassungswidrig gewesen sei.
Gegen diese Entscheidung legte die Staatsanwaltschaft Beschwerde beim
Oberlandesgericht ein, die jetzt aus formalen Gründen zurückgewiesen
wurde. Bei der Entscheidung beriefen sich die Richter auf ein Urteil
des Verfassungsgerichtshofs, wonach das Gesundheitsministerium nicht
die Kompetenz gehabt habe, eine Eindämmungsverordnung zu erlassen.
Zugleich schlossen sich die Richter aber der Auffassung der
Verfassungsrichter an, dass die getroffenen Regelungen zum
Mindestabstand und zur Kontaktbeschränkung weder gegen das
Rechtsstaatsprinzip noch gegen die in der Thüringer Verfassung
geregelten Grundrechte verstoßen.
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