Geld für Hamsterkäufe vom Jobcenter? Corona-Fälle vor Sozialgerichten

Zunehmende Kurzarbeit, mehr Hartz-IV-Bezieher, Streit um
Insolvenzgeld - das Landessozialgericht erwartet deutlich mehr
Verfahren wegen der Corona-Pandemie. Bislang sind es aber nur
Einzelfälle, die mit dem Virus zu tun haben.

Stuttgart (dpa) - Die Corona-Pandemie hat im vergangenen Jahr auch
das Landessozialgericht beschäftigt. So habe ein Hartz-IV-Empfänger
zu Beginn der Pandemie in einem Eilverfahren von seinem Jobcenter
Geld verlangt, um Lebensmittel und Hygieneprodukte zu horten, wie der
Präsident des Landessozialgerichts, Bernd Mutschler, am Mittwoch bei
einer Bilanz-Pressekonferenz mitteilte. Auch wurde mit Verweis auf
das Homeschooling auf die Bezahlung von Computer, Drucker und
Internetanschluss geklagt - das Landessozialgericht wies das als
zweite Instanz zurück.

Zudem mussten sich die Berufungsrichter in Stuttgart mit der Frage
befassen, ob es für FFP2-Masken zusätzliches Geld vom Amt geben
sollte. Das Sozialgericht Karlsruhe hatte einem Kläger 129 Euro im
Monat zusätzlich zugesprochen. Das Landessozialgericht entschied
aber, dass die Masken aus dem Regelsatz bezahlt werden müssen.

Solche pandemiebezogenen Verfahren stellten 2020 aber noch die
absolute Minderheit der Verfahren dar, sagte Präsident Mutschler -
von 3500 Verfahren machen sie bislang nur etwa ein Prozent aus. Das
liege aber an einem gewissen Zeitverzug, da die Verfahren erst durch
die Sozialgerichte müssen. Das Landessozialgericht rechnet aber mit
deutlich mehr Corona-Verfahren in der Zukunft, etwa wenn es um den
Bezug von Kurzarbeitergeld geht.

Mutschler erwartet auch noch Grundsatzentscheidungen mit Blick auf
die Corona-Lage. Wenn sich eine Krankenschwester in der Klinik mit
Corona infiziere, helfe ihr beim Nachweis der Infektion etwa ein
sogenannter Berufskrankheitentatbestand. Dieser gelte für das
Gesundheitswesen, aber noch nicht etwa in der Gastronomie.

Das Landessozialgericht ist das Berufungs- und Beschwerdegericht der
acht Sozialgerichte im Land - 52 Berufsrichter sind dort beschäftigt.
2020 gingen 3131 Berufungen und 421 Eilverfahren ein, die Zahl blieb
recht stabil. Allerdings wurden wegen Corona 2020 weniger Verfahren
erledigt, die Zahl ging von 3030 auf 2856 zurück. In den meisten
Verfahren geht es um Ansprüche gegenüber der Renten, Kranken- und
Unfallversicherung sowie um das Schwerbehindertenrecht und Verfahren
rund um Hartz-4-Bezieher. Die gingen zuletzt allerdings deutlich
zurück - laut Mutschler liegt das daran, dass es deutlich weniger
Leistungsempfänger im Land gibt und viele Fragen zur Rechtsprechung
bereits in den vergangenen Jahren geklärt wurden.

Immer stärker hat das Landessozialgericht auch mit verletzten
Profisportlern zu tun, die eine Rente von der Unfallversicherung
wollen. Mutschler sprach von rund 20 Verfahren von Fußballern,
Handballern und Eishockeyspielern, die im vergangenen Jahr nach
Verletzungen Arbeitsunfälle geltend gemacht haben. «Eher aus der 2.
oder 3. Liga, Fußballmillionäre haben wir noch keine gesehen», sagte

er. Mutschler stellte mit Verweise auf gewisse Ungleichgewichte die
Frage, ob das über die gesetzliche Unfallversicherung geregelt werden
müsse, die ja auf sozialen Ausgleich abstelle, oder nicht etwa über
eine private Absicherung. Ein Gerichtssprecher sagte, dass gewisse
Anwälte in dem Bereich bewusst Profisportler am Ende ihrer Karriere
ansprächen und «regelrechte Akquise» betrieben.

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