Wenig Einschränkungen - Sachsen lockert Corona-Regeln zum 1. Juli
Die Maskenpflicht im Freien fällt, in der Disco darf ohne Maske
getanzt werden, Konzerte sind erlaubt: Ab Donnerstag ist vieles in
Sachsen möglich. Lediglich die Furcht vor der Ausbreitung der
Delta-Variante bremst die Hoffnung auf einen unbeschwerten Sommer.
Dresden (dpa/sn) - Im Sommermonat Juli greifen in Sachsen neue
Corona-Regeln. Die neue Landesverordnung gilt vom 1. bis zum 28. Juli
und sieht umfassende Lockerungen bei niedrigen Infektionszahlen vor.
Dafür wurde in die neue Corona-Schutzverordnung ein neuer
Schwellenwert aufgenommen - eine Sieben-Tage-Inzidenz von unter 10.
Diese Marke wird derzeit in allen Landkreisen und Städten deutlich
unterschritten. Lockt damit ein unbeschwerter Sommer? Das sind die
neuen Regeln:
SCHWELLENWERTE: Die neue Verordnung - das mittlerweile 34. Regelwerk
- legt Schwellenwerte von 10, 35, 50 und 100 fest. Je nachdem gelten
dann Lockerungen oder Verschärfungen - und zwar nach der
«Fünf-plus-Zwei-Regelung»: Wenn die Schwellenwerte an fünf
aufeinanderfolgenden Tagen überschritten werden, gelten ab dem
übernächsten Tag die bisher bekannten Verschärfungen. Sachsen musste
auch wieder Regeln bei steigenden Infektionszahlen über 100
festlegen, weil die bundesweit einheitliche Notbremse zum 30. Juni
ausläuft. Unter der Inzidenz-Marke von 10 entfallen die meisten
Beschränkungen. Aber nicht die Zahl der wöchentlichen Neuinfektionen
pro 100 000 Einwohner allein zählt - Verschärfungen gelten, wenn 1300
Covid-Patienten auf den Normalstationen liegen oder 420 Menschen auf
der Intensivstation.
MASKENPFLICHT: Entfällt bei einer stabilen Sieben-Tage-Inzidenz von
unter zehn Neuinfektionen je 100 000 Einwohner unter freiem Himmel
komplett. Bisher musste eine Maske auch unter freiem Himmel getragen
werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten
werden konnte. Lediglich beim Einkaufen, in Bus und Bahn sowie bei
körpernahen Dienstleistungen wie beim Friseur bleibt der
Mund-Nasenschutz weiter Pflicht. Im Pflegeheim müssen Beschäftigte
und Besucher eine FFP2-Maske tragen, wenn sie nicht geimpft oder
genesen sind.
SCHULEN UND KITAS: Vom 1. Juli an müssen sich Schüler und Lehrer
statt wie bisher zweimal pro Woche nur noch einmal testen lassen.
Voraussetzung ist auch hier die Sieben-Tage-Inzidenz von unter zehn.
Generell sollen Schulen und Kitas künftig nicht mehr so schnell
schließen - auch wenn die Zahl der Corona-Infektionen wieder nach
oben schnellen sollte. Sie sollen unabhängig von den Inzidenzwerten
geöffnet bleiben. Steigt die Sieben-Tage-Inzidenz auf über 100, gehen
laut Kultusministerium Grund- und Förderschulen sowie Kitas in den
eingeschränkten Regelbetrieb mit festen Gruppen und Klassen. An
weiterführenden Schulen wird im Wechselmodell unterrichtet.
KONTAKTE UND KONZERTE: Ab 1. Juli gibt es keine Kontaktbeschränkungen
mehr (bei einer Inzidenz unter zehn): Partys mit Freunden,
Familienfeiern, Sommerfeste sind dann wieder möglich, ohne auf
Hausstände oder die Zahl der geladenen Gäste zu achten. Auch
Großveranstaltungen wie Konzerte mit mehr als 1000 Teilnehmern sind
erlaubt - aber nur mit Hygienekonzept, Kontakterfassung und aktuellem
Negativ-Test. Auch in Musikclubs und Diskotheken darf wieder mit
Test, aber ohne Maske getanzt und gefeiert werden.
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