Geplante Verordnung: Kontaktbeschränkungen nur noch empfohlen Von Stefan Hantzschmann, dpa
Ein Sommer wie 2020 - Pandemie light? Seit Wochen liegen die
Infektionszahlen in Thüringen auf einem niedrigen Niveau. Nun soll es
weitere Lockerungen geben. Die Kontaktbeschränkungen will der
Freistaat sogar ganz aufgeben.
Erfurt (dpa/th) - Angesichts stabil niedriger Infektionszahlen will
die Thüringer Landesregierung weitere Corona-Regeln lockern und die
neue geplante Verordnung dazu stark vereinfachen. Das geht aus einem
Verordnungsentwurf hervor, der am Dienstag im Thüringer Kabinett
diskutiert werden soll und der dpa vorliegt. Demnach sollen unter
anderem die Kontaktbeschränkungen komplett wegfallen und nur noch als
Empfehlung gelten. Nach bisherigen Plänen soll die Verordnung am 1.
Juli in Kraft treten. Bis dahin sind noch Änderungen möglich, auch
soll sich am Mittwoch noch der Thüringer Landtag in einer gemeinsamen
Sitzung des Gesundheits- und des Bildungsausschusses damit befassen.
Generell wären nach dem Entwurf alle Bereiche geöffnet - Schließungen
oder allgemeine Verbote soll es vorerst nicht mehr geben. Bedeutet:
Auch Diskotheken und Clubs könnten unter bestimmten Auflagen wieder
öffnen.
Zudem sollen die landesspezifischen Inzidenzwert-Grenzen von 35 und
50 wegfallen. Strengere Regeln würde es dann automatisch erst wieder
bei einer Inzidenz von mehr als 100 Neuinfektionen pro 100 000
Einwohnern geben, wenn die Bundesnotbremse dann wieder greift.
Allerdings sollen die Landkreise gegensteuern, wenn die Inzidenzen
zum Beispiel die 50er-Schwelle überschreiten. Am Dienstag lag die
Inzidenz in Thüringen bei 7,2.
In der Vergangenheit hatte es Kritik gegeben, weil die Verordnungen
immer komplizierter wurden. Thüringens Ministerpräsident Bodo Ramelow
(Linke) hatte angekündigt, die Regeln zu entschlacken. Der neue
Verordnungsentwurf ist nun kürzer und enthält weniger Abstufungen
nach zeitlich gekoppelten Inzidenzwerten. Ein Überblick:
KONTAKTEMPFEHLUNGEN
Es soll kein Verbot und keine Einschränkung mehr geben, sondern nur
noch Empfehlungen. Damit würde sich die neue Verordnung klar an den
Regeln des vergangenen Sommers im Corona-Jahr 2020 orientieren, als
Thüringen mit sehr niedrigen Inzidenzen relativ unbeschwert über die
Sommermonate kam. Nach dem Verordnungsentwurf soll den Menschen
trotzdem empfohlen werden, sich nur mit Angehörigen des eigenen und
eines weiteren Haushaltes zu treffen oder mit nicht mehr als zehn
anderen Menschen. «Geimpfte und genesene Personen bleiben insoweit
außer Betracht», heißt es in dem Entwurf. Das Papier empfiehlt auch,
private Feiern möglichst nach draußen zu verlagern.
MASKENPFLICHT
In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder wo
Publikumsverkehr besteht, sollen Mund-Nasen-Bedeckungen getragen
werden müssen. Kinder und Jugendliche bis 16 Jahren sollen dafür auch
selbstgenähte oder andere Stoffmasken verwenden können. Für alle
anderen sollen weiterhin medizinische oder FFP2-Masken Pflicht sein -
zum Beispiel beim Shoppen, in Bussen oder der Straßenbahn und bei
Sitzungen kommunaler Gremien.
DISKOTHEKEN/CLUBS
Bisher konnten Diskotheken und Clubs nur unter bestimmten
Voraussetzungen öffnen - wenn die Inzidenz im jeweiligen Landkreis
unter 35 lag und die zuständigen Behörden die entsprechenden Anträge
genehmigten. Mit der neuen Verordnung soll es generell keine
Schließungen mehr geben. Allerdings müssen Diskos und Clubs die
Kontaktnachverfolgung weiterhin sicherstellen und Besucher brauchen
einen aktuellen negativen Test, einen Impfnachweis oder müssen
belegen, dass sie die Krankheit bereits durchgemacht haben.
TESTPFLICHT
Nach dem Verordnungsentwurf soll es kaum noch Bereiche geben, wo
Tests erforderlich sind. Neben dem Besuch von Clubs und Diskos wäre
ein negativer Test auch bei körpernahen Dienstleistungen, bei Tanz-
und Ballettunterricht Chor- und Orchesterproben und bei sexuellen
Dienstleistungen noch nötig.
VERANSTALTUNGEN
Auch das generelle Verbot (mit Ausnahmen) von Veranstaltungen soll es
in Thüringen vorerst nicht mehr geben. Allerdings sind die Regeln in
diesem Bereich noch relativ streng geplant: Die Veranstaltungen
müssen mindestens drei Werktage der jeweils zuständigen Behörde
anzeigen - meistens dem Gesundheitsamt. Ausdrücklich soll es möglich
bleiben, Veranstaltungen zu verbieten, wenn damit gerechnet werden
muss, dass dadurch die Ausbreitung der Corona-Pandemie gefördert
werden könnte.
Außerdem soll nach Größe der Veranstaltungen entschieden werden.
Kommen draußen mehr als 1000 Teilnehmer zusammen, soll ein Antrag
nötig werden, der genehmigt werden müsste. Nicht öffentliche
Veranstaltungen im Freien müssen angezeigt werden, wenn mehr als 70
Menschen zusammenkommen, in geschlossen Räumen bei mehr als 30
Menschen. Nach den geplanten Regelungen sollen auch Abibälle und
Abschlussfeiern möglich sein. Je nach Größe und Art der Feier kann es
dafür aber nötig sein, das jeweilige Gesundheitsamt zu informieren.
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