Cannabis bei übergroßer Hodenprothese? - Gericht lehnt ab

Celle (dpa/lni) - Bei Rückenschmerzen wegen einer zu großen
Hodenprothese ist Cannabis nach Auffassung des Landessozialgerichts
Niedersachsen-Bremen nicht das Mittel der Wahl. Das Gericht in Celle
lehnte nach Mitteilung vom Montag den Antrag eines früheren
Krebspatienten auf eine Eilentscheidung ab, dass ihm dauerhaft
Cannabis verschrieben wird (Az. L 16 KR 163/21 B ER).

Bei dem Patienten hatten sich nach einer Tumor-Operation 2013
Beschwerden entwickelt, die durch die übergroße Hodenprothese
ausgelöst wurden. Als Schmerzmittel ließ er sich auf Privatrezept
Cannabis-Blüten verordnen, verlangte dann aber die Übernahme der
hohen Kosten durch die Krankenkasse. Die Kasse lehnte ab und schlug
einen Austausch der Prothese vor. Dies wollte nach Gerichtsangaben
der mittlerweile 42 Jahre alte Patient nicht, weil er Impotenz
befürchtete.

Cannabis sei nicht die einzige mögliche Therapie gegen die Schmerzen,
befanden die Landesrichter und schlossen sich der Auffassung der
Kasse und des Sozialgerichts Braunschweig an. Außerdem sei der Fall
nicht eilbedürftig: Der Patient sei nicht akut krank, er habe die
Prothese sechs Jahre lang nicht austauschen lassen und seinen
Widerspruch bei der Krankenkasse nur zögerlich begründet.