Vorzeitige Auszahlung bei der Contergan-Stiftung

Berlin (dpa) - Das Vermögen der Contergan-Stiftung wird zum Teil
vorzeitig an die Leistungsempfänger ausgezahlt. Nach einer
Gesetzesänderung, die der Bundestag am frühen Freitagmorgen
einstimmig verabschiedet hat, fließen rund 100 Millionen Euro, die in
den kommenden zehn Jahren für jährliche Sonderzahlungen vorgesehen
waren, bereits Mitte 2022 an die Betroffenen. Angesichts niedriger
Zinsen sowie drohender Negativzinsen soll dadurch ein Wertverlust des
Stiftungsvermögens verhindert werden.

Das im Jahr 1957 von der Firma Grünenthal auf den Markt gebrachte
Schlafmittel Contergan wurde damals von vielen Schwangeren genommen,
doch bald kamen weltweit ungefähr 10 000 Kinder mit schweren
Missbildungen an Armen und Beinen auf die Welt. Seit Anfang der 70er
erhalten die Geschädigten über die Contergan-Stiftung unter anderem
eine monatliche Rente, für die der Bund und die Firma Grünenthal
aufkommen. Bei den meisten Fällen kommen jährliche Sonderzahlungen
hinzu. Derzeit gibt es etwa 2600 noch lebende Leistungsempfänger.

Die Gesetzesnovelle sieht auch vor, dass der unantastbare
Kapitalstock der Stiftung von 6,5 Millionen Euro auf 1,5 Millionen
Euro abgeschmolzen wird. Die frei werdenden Mittel sollen für die
Förderung von Projekten verwendet, die den Contergan-Geschädigten
zugute kommen.

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