Bayern sperrt auf - Diese Corona-Regeln gelten ab Montag

Lockerungen für Biergärten, Theater, Kinos, Grundschulen: Bayern
leitet die nächsten Schritte aus dem Corona-Lockdown ein.
Entscheidend sind dabei immer die regionalen Corona-Zahlen.

München (dpa/lby) - Nach teils monatelanger Zwangspause heißt es
zumindest in 13 Regionen mit niedrigen Corona-Zahlen an diesem
Montag: Biergärten auf, Kinos auf, Theater auf - wenn auch unter
Auflagen. Zudem dürfen in weiten Teilen Bayerns die Grundschulen
wieder für alle aufsperren. Ein Überblick, welche Regeln ab Montag
gelten:

BIERGÄRTEN: In Landkreisen und kreisfreien Städten mit einer stabilen
Sieben-Tage-Inzidenz unter 100 darf nun die Außengastronomie wieder
öffnen, allen voran die Biergärten. Eine der Einschränkungen aber: Um

22.00 Uhr muss Schluss sein. Stabile Corona-Zahlen heißt nach Worten
von Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU), dass es etwa für
einen Wochen-Zeitraum keine großen Ausschläge bei der
Sieben-Tage-Inzidenz geben dürfe und die Tendenz eher fallend sein
müsse.

Fünf Tage in Folge soll die Inzidenz unter 100 liegen, danach braucht
es zwei Tage zur Umsetzung, am achten Tag dürfe dann geöffnet werden,
stellte sein Ministerium am Wochenende klar. Genehmigungen erhielten
für Montag 13 Kreise und kreisfreie Städte, am Dienstag kommt ein 14.
hinzu. Die Menschen in der Landeshauptstadt München müssen bis
Mittwoch auf ein frisch gezapftes Helles im Biergarten warten.

Bei Werten zwischen 50 und 100 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner
in einer Woche müssen Gäste vorher einen Termin buchen. Zudem gilt
dann, wenn Personen aus mehreren Hausständen zusammen an einem Tisch
sitzen, eine Corona-Testpflicht: Es muss dann ein maximal 24 Stunden
alter negativer Schnelltest oder ein maximal 48 Stunden alter
PCR-Test vorgelegt werden. Bei Inzidenzwerten unter 50 entfallen
diese Auflagen. Biergärten, Straßencafés und Kinos werden am Montag
in folgenden Regionen öffnen: Landkreise Landsberg am Lech,
Garmisch-Partenkirchen, Starnberg, Tirschenreuth, Neustadt an der
Waldnaab, Amberg-Sulzbach, Kitzingen, Würzburg und Lindau sowie in
den kreisfreien Städten Passau, Bamberg, Schwabach und Erlangen.

THEATER UND KINOS: Unter denselben Bedingungen und Voraussetzungen
dürfen ab Montag auch Theater, Konzert- und Opernhäuser sowie Kinos
öffnen - wenn die Corona-Zahlen in der jeweiligen Region stabil sind.

SPORT: In Regionen mit stabilen Corona-Zahlen unter 100 ist ab Montag
auch kontaktfreier Sport in Gebäuden sowie Kontaktsport unter freiem
Himmel wieder erlaubt - ebenfalls verbunden mit einer Testpflicht für
alle Teilnehmer, die bei einer Inzidenz unter 50 wieder entfällt.

SCHULEN: An den weiterführenden Schulen bleibt es bis zu den
Pfingstferien beim bisherigen strikteren Grenzwert 100 für
Distanzunterricht. Grundschulen aber dürfen ab Montag bis zu einer
Sieben-Tage-Inzidenz von 165 Wechselunterricht in allen Klassen
anbieten. Entscheidend ist nicht mehr die Inzidenz vom Freitag der
Vorwoche. Erst wenn an fünf aufeinanderfolgenden Tagen der jeweilige
Schwellenwert unterschritten ist, gelten ab dem übernächsten Tag die
entsprechenden Maßnahmen. Wird also in einem Kreis ein Schwellenwert
erstmals am Dienstag überschritten, kann erst am Samstag entschieden
werden, wie am Montag der Folgewoche(übernächster Tag) der Unterricht
organisiert wird.

Gleiches gilt für die 5. und 6. Klassen an Förderschulen. Ausnahmen
gelten weiterhin unter anderem für Abschlussklassen und
Viertklässler, die auch bei höheren Zahlen Wechselunterricht haben.

KÖRPERNAHE DIENSTLEISTUNGEN: In Regionen mit Sieben-Tage-Inzidenzen
unter 100 können ab Montag alle bisher noch geschlossenen körpernahen
Dienstleistungen wieder starten - unter den gleichen Bedingungen wie
sie für Friseure und Fußpfleger gelten (etwa FFP2-Maskenpflicht).

HUNDESCHULEN: In Regionen mit einer Sieben-Tage-Inzidenz unter 165
können ab Montag auch Hundeschulen wieder öffnen.

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