Verband kritisiert Vorgehen bei Geflügelpest in Schleswig-Holstein
Rendsburg (dpa/lno) - Der Geflügelwirtschaftsverband
Schleswig-Holstein und Hamburg hat das uneinheitliche Vorgehen bei
den Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest kritisiert. Zuvor war in
den Kreisen Schleswig-Flensburg und Segeberg die Stallpflicht
vollständig aufgehoben worden. Die Kreise Pinneberg, Nordfriesland,
Plön und Ostholstein wiederum hatten ihre Stallpflicht gelockert und
nur in der Nähe von Gewässern aufrechterhalten. «Wir hätten uns ein
landesweit einheitliches Vorgehen gewünscht» teilte der Vorsitzende
des Verbandes, Hans-Peter Goldnick, am Donnerstag mit.
In Schleswig-Holstein war zuvor die landesweite Stallpflicht
aufgehoben und die Schutzmaßnahmen gegen die Geflügelpest entschärft
worden. Hintergrund sei ein Rückgang des Infektionsgeschehens bei
Wildvögeln, der regional aber unterschiedlich ausfalle, sagte
Agrarminister Jan Philipp Albrecht (Grüne) am Dienstag in Kiel. Daher
sei es Aufgabe der Kreise, aufgrund der aktuellen Lage Maßnahmen
anzuordnen.
Die Geflügelpest, auch Vogelgrippe genannt, ist eine
Infektionskrankheit, die vor allem bei Wasservögeln und anderen
Vögeln vorkommt. Mit der angeordneten Unterbringungen in Ställen soll
verhindert werden, dass die Krankheit Haus- und Nutztierbestände
befällt. Schleswig-Holstein ist besonders gefährdet, weil das Land
ein wichtiges Vogeldurchzugsgebiet ist. Der Frühjahrszug nordischer
Wasservögel ist auch noch nicht abgeschlossen.
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