Gericht urteilt über staatliche Entschädigung wegen Corona-Maßnahmen
Die Maßnahmen gegen die Corona-Pandemie haben Unternehmen und
Freiberufler hart getroffen. Das Landgericht München I muss nun über
zwei Klagen auf Entschädigungen gegen den Freistaat entscheiden -
möglicherweise mit größeren Folgen.
München (dpa/lby) - Es sind zwei Entscheidungen mit potenziell großer
Signalwirkung: Das Landgericht München I verkündet am Mittwoch (11.00
Uhr), ob einer Kartbahn sowie einem Musiker und Produzenten
staatliche Entschädigung für die Folgen der Maßnahmen gegen die
Corona-Pandemie zustehen. Die Forderungen sind mit rund 11 000
beziehungsweise 6000 Euro überschaubar. Sollten die Kläger aber
Erfolg haben, könnten viele weitere Verfahren folgen, heißt es vom
Landgericht München I. Alleine dort sind bereits jetzt mehr als ein
Dutzend weiterer solcher Klagen anhängig.
In den beiden jetzt anstehenden Fällen geht es um
Betriebsschließungen in der ersten Corona-Welle im Frühjahr 2020. Die
Kläger fordern dem Landgericht zufolge Ersatz für Einnahmeausfälle,
die nicht durch die Corona-Soforthilfen aufgefangen worden seien.
Eine zentrale Frage vor dem Landgericht ist einer Sprecherin zufolge,
ob die Maßnahmen der Infektionsabwehr oder der Infektionsbekämpfung
dienten. Für Abwehrmaßnahmen seien Entschädigungen im Gesetz
vorgesehen, der Staat habe sich bisher aber formell auf eine
Bekämpfung der Infektion berufen. Hier sind Entschädigungen der
Sprecherin zufolge nicht geregelt - aber auch nicht ausgeschlossen.
Ähnlich gelagerte Klagen gab es bereits in anderen Bundesländern.
Unter anderem in Hamburg, Brandenburg, Berlin, Niedersachsen und
Baden-Württemberg entschieden Gerichte gegen die Unternehmer. Auch in
Bayern gibt es dem Finanzministerium zufolge bereits ein abweisendes
Urteil. Ihm sind 14 Verfahren mit einem Gesamtvolumen von rund 325
000 Euro bekannt.
Einer der beiden Kläger in München ist der Musiker und Produzent
Martin Kilger. Er hält die Soforthilfe, die er bekommen hat, für zu
gering. Sie decke Lebensunterhalt und entgangenen Gewinn nicht ab,
kritisiert er. Kilger hat auch vor dem Landgericht Stuttgart geklagt
und dort verloren. Allerdings hat er dagegen bereits Rechtsmittel
eingelegt. Dies will er gegebenenfalls auch in München tun. Es gehe
ihm nicht nur um sein Schicksal, sagt er - sondern um die ganze
Branche der Kulturschaffenden.
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